13.58

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! – Galerie gibt es keine. (Heiterkeit des Redners.)

Die Energiepreise in Europa, besonders aber in Österreich, sind durch die gesetzten Maßnahmen der türkis/schwarz-grünen Bundesregierung der letzten drei Jahre signifikant gestiegen. Die sich daraus ergebende besondere Belastung ist für die Unternehmen nicht tragbar:

„Davon besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Energieverbrauch haben. Vor diesem Hintergrund sollen Anteile der Mehraufwendungen für die Energiepreise (Treibstoff, Strom und Gas) teilweise mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz gefördert werden, damit die Liquidität der Unternehmen aufrechterhalten werden kann.“

Dies war bereits in der Dezembersitzung die Einleitung zu genau diesem Thema, in der der Energiekostenzuschuss für die Unternehmen für den Zeitraum vom 1.2.2022 bis 30.9., abgewickelt durch das AWS, auf der Tagesordnung stand. Heute geht es darum, den Energiekostenzuschuss für Unternehmen, nunmehr Energiekostenzuschuss eins genannt, um das vierte Quartal bis Ende 2022 zu verlängern und als Energiekostenzuschuss zwei für 2023 neu aufzulegen.

Darüber hinaus gefährden die zum Teil außergewöhnlich stark gestiegenen Energiepreise die Geschäftsmodelle, speziell von Kleinst- und Kleinunternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen und die Preisanstiege nicht oder nur eingeschränkt in den Preisen weitergeben können.

Die Kostenbelastungen aufgrund steigender Energiepreise müssen bereits seit Februar 2022 auch von den vielen KMUs vorfinanziert werden, die diese massiv in Schwierigkeiten bringen, gerade auch in ländlichen Regionen, wodurch die große Gefahr besteht, dass Unternehmerexistenzen gefährdet werden und auch viele Arbeitsplätze verloren gehen könnten.

Im Ausschuss wurde von den Experten des Ministeriums berichtet, dass von den 322 Millionen Euro beantragten Förderungen für den Zeitraum von 1. Februar bis 30. September erst 50 Millionen ausbezahlt wurden. Die Bundesregierung verkennt die Lage bezüglich Ursache und Wirkung. Die Probleme werden nicht an der Wurzel gepackt. Diese Bundesregierung schädigt durch ihr Verhalten massiv die Wirtschaft. Das gilt auch beim Festhalten am Meritorderprinzip und den Sanktionen.

Viele Einzelgespräche mit Unternehmen bestätigen unsere Forderung, die Unternehmer brauchen dringend diese Entlastung. Aufgrund dessen haben wir uns bereits seit Langem für den Strom-, Gas- und Treibstoffpreisdeckel ausgesprochen, um wieder Sicherheit, Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit für die Unternehmen zur Absicherung der vielen damit verbundenen Arbeitsplätze anstatt Förderabhängigkeit zu gewährleisten.

Ich kann nur wiederholen, was ich in der Dezembersitzung bereits gesagt habe: Für uns Freiheitliche kommt der Energiekostenzuschuss für Unternehmen viel zu spät und ist wieder einmal zu kompliziert gestaltet. Aber es wäre ja sonst nicht die schlechteste Bundesregierung aller Zeiten namens türkis/schwarz-grüne Unternehmensvernichter, außer natürlich gewisser Freunderlunternehmer, die in der Nacht noch einen Schatten werfen, unterstützt durch Ideologiebetreibende, die sich mit Machtgier auf die Regierungssessel kleben und sich von denen, die sich auf die Straße kleben, nur im Anklebestandort unterscheiden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, man glaubt es kaum, aber diese Bundesregierung lernt nichts dazu und ist beratungsresistent. Vor längerer Zeit, als es darum ging, den Unternehmen die in den Coronajahren durch die ungerechtfertigten Schließungsmaßnahmen erlittenen Einnahmeausfälle und Unkosten zu ersetzen, waren wir Freiheitliche der Meinung, dass die Auszahlung schnell – und in diesem Fall hilft schnell doppelt – über das Finanzamt abgewickelt werden sollte. Natürlich musste diese Versagerbundesregierung (Bundesrat Buchmann: Hallo!), die den österreichischen Mittelstand als Pöbel bezeichnet, abgehoben wie sie hantiert, dies über die sogenannte Cofag abwickeln (Zwischenruf des Bundesrates Preineder), und ich glaube, allen hier im Saal, aber auch zu Hause vor den Bildschirmen ist der Rechnungshofbericht noch in Erinnerung, in dem all die Fehlverhalten, nobel ausgedrückt – ich würde auch niemals das Wort Korruption und Freunderlwirtschaft in diesem Zusammenhang in den Mund nehmen –, aufgelistet waren.

Jetzt steht auf der Tagesordnung, da ja anscheinend das AWS zur Abwicklung des Pauschalfördermodells für diese Bundesregierung nicht gut genug ist, dass extra das Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, Kurzbezeichnung FFGG, geändert werden muss, da diese die Anträge für den Energiekostenzuschuss zwei und deren Auszahlung übernehmen soll, dies aber mit den derzeitig definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen der FFG nicht in Einklang steht.

Weiters stellt sich für mich die Frage, obwohl das der von mir befragte Experte im Ausschuss dementierte, woher die FFG, die normalerweise 2 000 Anträge pro Jahr bearbeitet, auf einmal die zusätzlichen Mitarbeiter, das Fachpersonal zur Verfügung hat, um mindestens 7 000 bis vielleicht 10 000 oder mehr Anträge zeitnah verarbeiten zu können.

Wie vorher bereits erwähnt, benötigen die Unternehmer schnell – und schnell hilft in diesem Fall doppelt – die Auszahlung. Aufgrund dessen werden wir Freiheitliche diesen unternehmensgefährdenden Beschlüssen nicht zustimmen. Eine wesentliche Erleichterung für die Betriebe wäre, wenn es mit sofortiger Wirkung eine Haftungsübernahme seitens des Bundes gäbe, die zur Abdeckung der längst vorfinanzierten Energiekosten bis zur Auszahlung der Zuschüsse dienen würde, und, wie bereits erwähnt, die sofortige Einführung eines Strom-, Gas und Treibstoffpreisdeckels. (Beifall bei der FPÖ.)

14.04

Präsident Günter Kovacs: Zu Wort gelangt nun Dipl.-Ing.in Dr.in Maria Huber. Ich erteile es ihr.