11.20

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Bei Tagesordnungspunkt 5 geht es um die Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge.

Lassen Sie mich kurz erklären, worum es sich dabei handelt: Wenn Sie als Kundin oder als Kunde in einem Geschäft mit Karte bezahlen, egal ob mit Bankkarte oder mit Kreditkarte, dann fällt eine Gebühr an, die das Geschäft an die Bank zur Abgeltung der technischen Infrastruktur abgeben muss. In dieser Gebühr ist auch das sogenannte Interbankenentgelt enthalten. Dieses Entgelt wird von der Bank des Geschäfts an die Bank des Kreditkarteninhabers, also der Kundin, des Kunden, weitergereicht.

Die neue EU-Verordnung ist dazu da, das Interbankenentgelt zu begrenzen, sodass erhöhte Gebühren für die Kundinnen und Kunden vermieden werden. Das ist insofern wichtig, als auch in Österreich immer mehr mit Karte bezahlt wird und mit dieser Verordnung eine sinnvolle Begrenzung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erreicht wird.

Die Kontrolle darüber liegt bei der BWB, der Bundeswettbewerbsbehörde. Das ist gut so, das ist eine unabhängige Institution. Wichtig dabei ist, dass dafür auch genügend Personal, genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfü­gung stehen, und das wird durch drei weitere Mitarbeiter auch sicherge­stellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich nochmals eines betonen: Wir fassen heute einen wichtigen Beschluss, um die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken, und die Bundeswettbewerbsbehörde wird aufpassen, dass die Spielregeln eingehalten werden.

Bei Tagesordnungspunkt 6 geht es um die Anpassung von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Im Kern geht es darum, dass Unternehmenssteuern auch dort bezahlt werden, wo die Wertschöpfung passiert. Steuern sind Angelegenheit und demnach unter der Hoheit des jeweiligen Staates. Durch unterschiedliche Steuersysteme ergibt sich unweigerlich ein Markt, der Staaten für Unternehmen entweder attraktiver oder weniger attraktiv erscheinen lässt.

Weniger Körperschaftsteuer ist zum Beispiel sehr attraktiv für Unternehmen. Wir kennen das in Europa: Es gibt die Situation in Irland, es gibt die Situa­tion in den Niederlanden oder in Luxemburg. Insbesondere bei digi­talen Geschäftsmodellen ist es Praxis, sich als Unternehmen dort anzusiedeln, wo Körperschaftsteuern vergleichsweise gering ausfallen.

Das ist selbstverständlich kein wünschenswerter Umstand. Das Ziel der Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen ist, dem entgegenzuwirken, sodass, kurzum gesagt, Gewinne auch dort besteuert werden, wo die Wertschöpfung passiert. Die Anpassung ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Durch diese Rechtsnovelle werden österreichische Doppelbesteuerungs­abkommen an den neuesten Stand des internationalen Steuerrechts angepasst, und der Geltungsbereich wird neben den bereits bestehenden 38 Ab­kommen um weitere 34 österreichische Doppelbesteuerungsabkommen er­weitert. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

11.24

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bun­desrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Kollege.