11.25
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Die Vorredner, Kollege Stillebacher und Kollege Reisinger, haben bereits sehr viel vorweggenommen. Im Grunde genommen geht es wieder um eine Umsetzung einer EU-Verordnung. Bei dieser EU-Verordnung geht es einerseits um den Wettbewerb, um den Marktzugang für elektronische Zahlungsdienstleister. Man will damit den elektronischen Zugang zu Zahlungsvorgängen im Sinne der Händler und Verbraucher fördern. Es sollen auch die Kosten für Transaktionen vereinheitlicht werden und damit das Ziel, die Kosten auch für die Verbraucher zu senken, erreicht werden. Kontrollieren und für einen fairen Wettbewerb sorgen soll die unabhängige Bundeswettbewerbsbehörde.
Geschätzte Damen und Herren! Auch wir werden diesen zwei Punkten zustimmen, aber es ist mir besonders wichtig, zu erwähnen, dass die EU aktuell bereits einen weiteren Vorstoß plant, nämlich insofern, als eine Bargeldobergrenze von 7 000 Euro eingeführt werden soll. Das kann nur als weiterer Schritt zur kompletten Bargeldabschaffung verstanden werden.
Dieses Ziel verfolgt die EU schon seit mehreren Jahren, um die totale Kontrolle über den Zahlungsverkehr zu erlangen, einen noch gläserneren Menschen und wieder weniger Freiheit zu erreichen und zur Realität werden zu lassen. Alles, was wir konsumieren, wird verfolgt, verwertet, und damit verbunden sind auch massive Einschränkungen der Privatsphäre. Wir, die FPÖ, bleiben bei der Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Bargeldzahlung. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen kämpfen schon seit Jahren als einzige Partei für die Verankerung der Bargeldzahlung in der Verfassung. Aktuell hat jetzt auch eine Bürgerinitiative beherzter Idealisten ein entsprechendes Volksbegehren gestartet, um eine uneingeschränkte Bargeldzahlung in Österreich bundesverfassungsrechtlich abzusichern.
Neben der Verankerung in der Verfassung gäbe es noch einen zweiten wichtigen Schritt: Unternehmen dürfen die Bargeldzahlung nicht mehr verweigern. Jedem Österreicher muss auch in Zukunft das Recht gegeben werden, mit Bargeld bezahlen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU“
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
- die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben,
- ein uneingeschränkter Bargeldzahlungsverkehr in Österreich verfassungsrechtlich verankert wird und in der EU uneingeschränkt getätigt werden kann
- ein verfassungsrechtlicher Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel und Vermögensform ohne Obergrenzen normiert und in EU uneingeschränkt anerkannt wird sowie
- einen verfassungsrechtlich festgelegten Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung festgeschrieben wird“.
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Geschätzte Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden auch da zum Schutz unserer Bürger sicherlich nicht lockerlassen. Wir wollen einen freien Bürger – und Bargeld ist gedruckte Freiheit. Das, vor allem liebe Salzburger und Salzburgerinnen, ist ein weiterer Grund, am 23. April ein Zeichen zu setzen, die FPÖ und damit die Freiheit zu wählen! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)
11.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Günter Pröller, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Kollegin.