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Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher:innen hier! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Meine Vorredner:innen haben schon al­les zum Interbankenentgeltevollzugsgesetz und auch zum mehrseitigen Übereinkommen gesagt. Daher konzentriere ich mich jetzt ein bisschen auf das Wesentliche.

Fast alle von uns zahlen heute mit Kredit- und Bankomatkarte, und ich muss ehrlich sagen: Vor allem, wenn man sich auch außerhalb Österreichs be­wegt, liegt die Freiheit eigentlich in diesen Karten. Die Zahlungsdienstleister:in­nen haben dadurch natürlich eine ziemlich große Marktmacht. Man darf nicht vergessen: Es gibt etwa doppelt so viele Bankomatkarten und Kreditkarten wie Menschen in Österreich.

Die EU-Verordnung aus dem Jahr 2015 über Interbankenentgelte begrenzt Wettbewerbsverzerrungen nach oben mit einer Deckelung. Die Folge davon waren und sind gesunkene Disagiogebühren, und das ist sehr gut. Auch die Ausstattung der Bundeswettbewerbsbehörde mit mehr Ressourcen ist sehr zu begrüßen, denn wir stärken diese damit als unabhängige Kraft für einen fairen Wettbewerb in Österreich.

Wie gesagt: Elektronische Zahlungen lösen immer mehr die Bargeldzahlungen ab, und das ist von den meisten Menschen auch erwünscht. – Ich möchte in diesem Zusammenhang wirklich gerne dazu aufrufen, vor allem auch inhaltlich bei den Tagesordnungspunkten zu bleiben. Das heißt nämlich nicht, dass Bargeldzahlungen eingeschränkt werden sollen oder dass es sie nicht mehr gibt. Davon war heute nicht die Rede. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

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