13.49

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Wir diskutieren heute drei Berichte. Bevor ich auf mein Thema eingehe, den Sonderbericht zum Terroranschlag vom 2. November 2020, möchte ich mich bei Ihnen bedanken – bedanken bei dir als Volksanwältin, bei Ihnen, liebe Volksanwälte, für die geleistete Arbeit, für die Berichte, die für die Bevölkerung sehr, sehr wichtig sind.

Ich möchte noch anmerken: Wenn man sich die wöchentliche Fernsehsendung „Bürgeranwalt“ ansieht, dann erkennt man, dass man sich für die Bürger ein­setzt und, was ich heute auch betonen möchte, dass man sich überparteilich für diese einsetzt. Dafür ein großes Lob und Dankeschön. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

Ich darf nun zum Sonderbericht der Volksanwaltschaft zum Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 kommen. Es ist mir aber eingangs wichtig zu betonen, dass bei dem schrecklichen Terroranschlag am 2. November in Wien die Einsatzkräfte großartige Arbeit geleistet haben, die Kräfte der Polizei, die Rettungskräfte, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegerinnen und Pfleger und auch alle, die damals spontan Hilfe geleistet haben. Es gab sehr viele mu­tige Menschen, die damals, an diesem schrecklichen Abend, unter Einsatz ihres eigenen Lebens – das dürfen wir nicht vergessen – ein sehr starkes Zei­chen der Zivilgesellschaft gesetzt haben.

In Anbetracht der Opfer und im Interesse der Sicherheit ist aber auch wichtig, für eine lückenlose Aufklärung zu sorgen, zu hinterfragen, ob es im Vor­feld Missstände oder auch Fehler gegeben hat. Zum Sonderbericht der Volksan­waltschaft ist daher zu sagen: Aufklärung ist nicht nur legitim, sondern im Interesse der Sicherheit in Österreich und auch die Voraussetzung dafür, dass die richtigen Schlüsse gezogen werden können und wir für künftige Be­drohungen besser gewappnet sind. Es muss daher in unserem gemeinsamen Interesse liegen, auch in der Verantwortung für die Sicherheit der Bevöl­kerung alle damaligen Vorkommnisse aufzuklären.

Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt viele relevante Punkte auf. Ich habe mir den Bericht ganz genau durchgesehen und möchte zwei Passagen, die doch sehr beeindruckend waren, daraus zitieren:

„Die oben angeführten Tatsachen begründeten [...] bereits im Spätsommer 2020 den Verdacht im Sinne des § 278b Abs. 2 StGB gegen K.F. Daher hätten erfahrene, auf Terrorismusbekämpfung spezialisierte Bedienstete mit jahre- oder gar jahrzehntelanger Erfahrung wie diejenigen, die in die gegenständlichen Ermittlungen involviert waren, schon damals davon ausgehen müssen, dass eine solche Straftat begangen wird.“

Ich möchte noch eine Passage zitieren, die sehr beeindruckend war:

„Die ausschließliche Konzentration auf Maßnahmen zur (sicherheitspolizeilichen) Gefahrenabwehr kann vor diesem Hintergrund nicht als Ausdruck eines legitimen Beurteilungsspielraumes angesehen werden. Die Unterlassung der Berichterstattung gemäß § 100 Abs. 2 Z 1 und 2 StPO bei Kenntnis des o.a. Sachverhalts stellt daher einen – folgenschweren – Verwaltungsmissstand gemäß Art. 148a B-VG dar.“

Ich wollte nur diese zwei Feststellungen aus diesem Bericht herausnehmen. Ich finde ihn sehr wertvoll und möchte mich auch bei Ihnen, Herr Dr. Rosen­kranz, für diesen genauen Bericht bedanken.

Meine Kollegin Mag.a Gruber-Pruner wird noch auf die anderen zwei Berichte eingehen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm dieses.