Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 8 zu verlesen, damit diese Teile des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nun diesen Teil des Amtlichen Protokolls.

Ich komme zur Verlesung:

Tagesordnungspunkt 2:

„Die Bundesräte Andreas Babler, Kolleginnen und Kollegen bringen“ einen „Entschließungsantrag [...] ein.

Abstimmungen:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen [...].

Der Entschließungsantrag [...] wird abgelehnt [...].“

Tagesordnungspunkte 3 und 4:

„Die Bundesräte Christian Fischer, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 3“ einen „Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA ein.

Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 3“ einen „Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA ein.

Abstimmungen:“

TOP 3: „Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen [...].

Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird abgelehnt [...].

Der Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA wird abgelehnt [...].“

TOP 4: „Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen.“

Tagesordnungspunkt 8:

„Die Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen bringen“ einen „Entschließungsantrag [...] ein.

Abstimmungen: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen [...].

Der Entschließungsantrag [...] wird abgelehnt [...].“

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Erheben sich Einwände gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Amtlichen Protokolls? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der genannten Tagesordnungspunkte 2, 3, 4 und 8 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen – 4108/J-BR/2023 bis 4110/J-BR/2023 – eingebracht wurden.

Eingelangt sind der Entschließungsantrag 384/A(E)-BR/2023 der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können“, der dem Unterrichtsausschuss zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 385/A(E)-BR/2023 der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können“, der dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 386/A(E)-BR/2023 der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können“, der dem Finanzausschuss zugewiesen wird, und

der Entschließungsantrag 387/A(E)-BR/2023 der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können“, der dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Sitzungstermine sind für Mittwoch, 12. Juli 2023, 13 Uhr, und Donnerstag, 13. Juli 2023, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Wie immer kommen für die Tagesordnungspunkte jene Beschlüsse in Frage, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird und die dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für den 11. Juli 2023, 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.