Berichterstatterin Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend das Abgabenänderungsgesetz 2023.

Der Bericht zu dieser Sammelnovelle liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz hinsichtlich der Meldung von Zahlungsdaten durch Zahlungsdienstleister geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Vielen Dank für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte schön.