16.14

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Mit der gegenständlichen Vorlage zur Abänderung des Strafgesetzbuches wird ein sehr zentrales Thema zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch neu geregelt. Ich möchte gleich vorweg betonen, dass mir diese Vorlage sehr wichtig ist und ich diese vollinhaltlich unterstütze. Sexueller Missbrauch von Kindern stellt ein besonders verabscheuungswürdiges Verhalten dar. Schließlich betrifft dieser den Missbrauch von Personen, die zu den Schwächsten unserer Gesellschaft zählen und die sich aufgrund ihres Alters nicht gegen solche Taten wehren können. Es besteht in unserer Gesellschaft Konsens darüber, dass der sexuelle Missbrauch an Kindern besonders verpönt und daher möglichst zu verhindern ist. Jede solche Straftat ist eine zu viel. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Wir müssen daher all unsere Energie dafür verwenden, um umfassende Präven­tionsmaßnahmen zu entwickeln, um Fälle von Missbrauch und Gewalt an unseren Kindern von vornherein auszuschließen. Heute beschäftigen wir uns mit einem wichtigen Aspekt, nämlich der strafrechtlichen Seite. Aus strafrechtlicher Sicht spiegelt sich der Unrechtsgehalt eines Vergehens oder Verbrechens in der Strafandrohung wider. Je schlimmer die Straftat, umso höher die Strafe. Insoweit ist es aus meiner Sicht sehr zu begrüßen, dass die Strafandrohungen für sexuellen Missbrauch an Kindern deutlich erhöht werden. Die Details dazu hat bereits meine Vorrednerin, Bundesrätin Elisabeth Kittl, ausgeführt. Ich erspare mir daher, diese zu wiederholen.

Die Strafe für sexuellen Missbrauch an Kindern kann meiner Ansicht nach gar nicht hoch genug sein, lässt ein solcher doch die Opfer oft für den Rest ihres Lebens traumatisiert zurück. Dies muss sich in der Strafandrohung nieder­schlagen. Weiters dienen die erhöhten Strafandrohungen aber auch dazu, potenzielle Täter von einem möglichen Missbrauch abzuhalten. Auch aus diesem general­prä­ventiven Aspekt ist die deutliche Erhöhung der Strafandrohungen zu begrüßen.

Wir leben in einer Zeit, die sich immer weiter digitalisiert. Wesentliche Teile des sozialen und gesellschaftlichen Lebens spielen sich heute im Internet ab. Diese Entwicklung macht sich auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern bemerkbar. Insbesondere die Vervielfachung und Verbreitung von Bildern und Videos von sexuell missbrauchten Kindern wird durch das Internet begünstigt und erlaubt es den Tätern, relativ einfach zu entsprechenden Dateien zu gelangen. Gerade die jüngsten Anlassfälle, die durch die Medien gegangen sind, zeigen, dass die Täter oft über Zigtausende einschlägige Dateien verfügen. Ich finde es daher nur richtig, dass die Strafandrohung in Bezug auf viele solcher Abbildungen besonders hoch sein soll. Wir haben es ja vorhin schon gehört: Sehr viele Abbildungen – das beginnt bei circa 30 Abbildungen. Da wird dann auch entsprechend die Strafbemessung erhöht.

Ich möchte noch auf einen anderen sehr wichtigen Aspekt dieser Vorlage eingehen. Es ist nämlich aktuell vorgesehen, dass für die Verhängung eines Tätigkeitsverbots im Tatzeitpunkt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Tätigkeit in einem Verein oder einer anderen Einrichtung ausgeübt oder auszuüben beabsichtigt wird, welche die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger oder sonst intensive Kontakte mit Minderjährigen einschließt. Diese Voraussetzung wird mit der gegenständlichen Vorlage gestrichen und somit ein Lückenschluss vorgenommen. Dadurch sollen lückenlose zukünftige Tätigkeitsverbote für Straftäterinnen und Straftäter in der Arbeit mit Kindern ermöglicht werden, und zwar auch, wenn sie zum Tatzeitpunkt noch nicht mit Kindern gearbeitet haben, was sehr zu begrüßen ist.

Ich bin auch sehr froh, dass gleichzeitig mit dieser Gesetzesvorlage das Schulunterrichtsgesetz geändert wird. Dazu werden wir später bei Tagesord­nungs­punkt 17 noch die Details hören. Doch eines möchte ich vorab erwähnen: Die geplante Einrichtung von Kinderschutzteams in den Schulen und auch die Aufklärung der Kinder in den Schulen sind wesentliche Begleitmaßnahmen zu dieser Gesetzesvorlage, die wichtig im Sinne des Kinderschutzes sind.

Abschließend möchte ich nochmals deutlich erwähnen, dass kein Kind Opfer von Gewalt und Missbrauch werden darf. Es ist unsere Pflicht, solche Hand­lungen zu verhindern und dazu die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedin­gungen zu schaffen. Ich bedanke mich daher für diese Vorlage und unterstütze diese vorbehaltlos. – Besten Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Bundes­rät:innen der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

16.19

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. – Bitte.