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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Bundesrat! Es ist bereits mehrfach festgehalten worden: Schulen müssen für die Kinder und Jugendlichen Orte der Geborgenheit, der Sicherheit und der persönlichen Entfaltung sein, und wir müssen alles dafür tun, dass diese Orte als solche auch gewährleistet sind und dass die Schülerinnen und Schüler in einem sicheren Umfeld lernen können. Das Thema ist bereits ausführlich besprochen worden, ich will das deshalb nicht noch einmal wiederholen, es ist bereits sehr gut auch dargestellt worden. Ich möchte nur noch einige Ergän­zungen anbringen, wenn Sie gestatten.

Um auch das noch einmal klarzustellen: Wir werden natürlich die Schulen bei der Umsetzung dieser Konzepte aktiv unterstützen. Es wird seitens des Ministeriums eine umfangreiche Vorlage zur Verfügung gestellt werden, um eine möglichst einfache und eine einheitliche Struktur zu gewährleisten und die Schulen möglichst von jeglichem Aufwand – außer der nötigen inhaltlichen Arbeit, die sie selber einbringen müssen – zu entlasten. Das ist völlig klar.

Wir haben bereits Schulungen der Schulqualitätsmanagerinnen und ‑manager, der Leiterinnen und Leiter der Schulpsychologie, auch von Direktorinnen und Direktoren durchgeführt, um mehr Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Wir werden selbstverständlich weiterhin auch entsprechend mit den Bildungsdirektionen, den pädagogischen Hochschulen und den Kinderschutz­einrichtungen zusammenarbeiten, um die Sicherheit für die Schülerin­nen und Schüler zu gewährleisten, und wir werden natürlich auch die Lehrerin­nen und Lehrer mit dieser Herausforderung nicht alleinlassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden durch diese gesetzliche Verankerung einen Meilenstein setzen, um den umfassenden Schutz von Schülerinnen und Schülern vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt noch besser gewährleisten zu können. Wir werden sicherstellen, dass alle österreichischen Schulen über ein verpflichtendes und passendes Kinderschutz­konzept verfügen.

Was die Kosten angeht, so ist etwa die Fort- und Weiterbildung bereits angesprochen worden: Für diese gibt es ja ein umfangreiches Budget, das den pädagogischen Hochschulen zur Verfügung steht. Es wird natürlich der Zweckwidmung entsprechend auch eingesetzt werden.

Es werden natürlich auch die Mittel zur Deckung der Kosten für die externen Expertinnen und Experten zur Verfügung gestellt werden, und natürlich kommt aus anderen Budgettöpfen eine entsprechende Begleitung, etwa was Work­shops angeht, sei es jetzt Gewaltprävention oder zahlreiche andere Maßnahmen. Das findet sich zum Teil einfach in den größeren Budgettöpfen, aus denen dieses Geld dann zweckgewidmet zur Verfügung gestellt wird, es gibt aber keinen eigenen Topf dafür, und ich denke, gerade auch im Sinne der Flexibilität eines Budgets ist das auch nachvollziehbar.

Es ist mir wichtig, auch hier noch einmal zu betonen: Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Es ist unsere Pflicht, Schülerinnen und Schüler zu schützen und sicherzustellen, dass sie in der Schule nicht nur hochqualitative Bildung, sondern auch die beste Betreuung, Stabilität und Sicherheit bekommen. In diesem Sinne danke ich Ihnen allen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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