15.24

Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Tagesordnungspunkten 8 und 9 – die Punkte gehören ja inhaltlich zusammen – geht es um die Umsatzsteuerbefreiung bei Fotovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe. Weiters geht es um die Änderung im Wettbewerbsgesetz, das die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde ermöglicht. Für die Umsetzung dieser Umsatzsteuerbefreiung müssen diese besagten Gesetzesänderungen beschlossen werden. Ich darf den Fokus auf die drei wichtigsten Aspekte legen.

Der Umsatzsteuerbefreiung liegt zuallererst ein umweltpolitischer Gedanke zugrunde, zum Zweiten – nicht minder wichtig – eine wesentliche Bürokratievereinfachung und zum Dritten die Schaffung einer Kontrollinstanz. Der umweltpolitische Gedanke ist ganz klar: Die Energiewende ist ein Ziel dieser Bundesregierung, und daher fördern wir auch die Erzeugung erneuerbarer Energie, insbesondere durch die Einrichtung von Fotovoltaikanlagen.

Wo stehen wir da in der Entwicklung? – Dazu darf ich Ihnen als Tiroler exemplarisch ein paar Zahlen aus meinem Bundesland präsentieren: Mit Ende 2022 existierten in Tirol bereits etwa 14 500 PV-Anlagen. Alleine zwischen 2021 und 2022 wurden rund 3 000 neue Anlagen errichtet, das entspricht einem Plus von 29 Prozent. Wir sind also grundsätzlich gut unterwegs, aber noch weit weg vom Ziel. Derzeit deckt die Stromgewinnung aus PV-Anlagen nur etwa 3 Prozent des Tiroler Strombedarfs. Das Ziel für 2050 ist, den Anteil des PV-Stroms auf mindestens 30 Prozent auszubauen.

Aus umweltpolitischer Sicht geht es also schlicht und einfach darum, dass möglichst viele Menschen Fotovoltaikanlagen auf ihren Dächern oder Hauswänden montieren, damit wir den Zielen näherkommen. Deshalb gibt es die Förderung mittels Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes bewirkt, dass bei kleineren PV-Anlagen 0 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Die Anlagenbetreiber bekommen schlicht eine Rechnung mit dem Nettobetrag und dazu 0 Prozent Mehrwertsteuer.

Der Entfall der Umsatzsteuer auf Fotovoltaikanlagen bringt aber zusätzlich eine wesentliche Vereinfachung der Bürokratie. Das heißt, was es bisher an Förderungen gegeben hat, wird jetzt in eine automatische Begünstigung durch den Entfall der Umsatzsteuer übertragen. Damit entfällt ein riesiger Aufwand für die Förderansuchen, die Prüfung der Anlagen, die Genehmigungen und die Bearbeitung von Förderanträgen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Die Einsparung beim Verwaltungsaufwand ist somit immens. Umweltpolitisch und verwaltungstechnisch sind das daher sehr wichtige und nutzbringende Novellen. Bei all dem muss aber auch sichergestellt werden, dass keine Doppelförderung passieren kann. Deshalb kann ein Anlagenbetreiber diese unbürokratische Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn er nicht gleichzeitig einen Antrag auf Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz stellt oder diesen schon vorher gestellt hat.

Ich darf noch den dritten Aspekt, die Novellierung des Wettbewerbsgesetzes, ansprechen. Diese Änderung dient nämlich genau dazu, dass die Weitergabe dieser Mehrwertsteuerbefreiung von den Herstellern oder von den Installierenden an die Konsumentinnen und Konsumenten auch stattfindet. Die Bundeswettbewerbsbehörde wird zu diesem Zwecke mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet. Sie kann zukünftig bei einer Branchenuntersuchung Einschau in die Unternehmen nehmen. Bisher war das nicht möglich, jetzt bekommt sie eben diese Kompetenzen. Die Wettbewerbsbehörde ist dann in der Lage, zu kontrollieren, dass diese 0 Prozent nicht zu einem Aufschlag beim Nettopreis führen.

Alles in allem schaffen diese Novellierungen aus meiner Sicht wirklich attraktive Voraussetzungen zum Bau von PV-Anlagen und zum Umstieg auf erneuerbare Energie. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesen Punkten. – Danke vielmals (Beifall bei der ÖVP.)

15.29

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Dr. Manfred Mertel. Ich erteile ihm das Wort.