16.31

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ach, ich wollte jetzt eigentlich gar nichts auf die Ausführungen der Kollegin Doppler erwidern, aber ein paar Dinge muss ich einfach schon sagen. (Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)

Zur Preistransparenz muss ich sagen: Wenn ich in die Apotheke gehe, steht auf der Quittung immer ganz genau oben: entweder Rezeptgebühr oder Privatpreis. Also in meiner Apotheke ist das zumindest so. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)

Dann kann ich vielleicht gleich überleiten, damit das jetzt hier auch alle hören: Im Ausschuss wurde explizit nach dem Preis von Paxlovid gefragt. Da wurde von den Mitarbeiter:innen des Ministeriums gesagt, das unterliegt grundsätzlich der Verschwiegenheit, aber wenn es möglich ist, wird uns der Preis mitgeteilt. Also das war keine pauschale Antwort, wir wissen nicht, was ein Medikament kostet, sondern es ging explizit um ein Medikament.

Vielleicht noch ein letzter Satz: Da ich ja, wie Sie alle wissen, vom Attersee komme und Kollege Kaniak dort eine Apotheke betreibt, kann ich doch immer ein bisschen Eigeninteresse seinerseits bei verschiedenen Vorschlägen im Hintergrund durchhören. Das bleibt irgendwie nicht aus, insbesondere wenn es um den Großhandel geht.

Ja, es gab tatsächlich – und ich komme jetzt zu den Tagesordnungspunkten – im Jahr 2022 1 257 Meldungen zu Arzneimittelspezialitäten, die nicht ausreichend beziehungsweise nicht verfügbar waren. Ich muss auch gleich sagen, dass Lieferengpässe grundsätzlich, insbesondere bei Medikamenten, ein globales Problem darstellen. Es sind aber trotz dieser Schwierigkeiten, die es gegeben hat, beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen keine Fälle gemeldet worden, bei denen eine Patientin oder ein Patient aufgrund dieser Medikamentenlieferengpässe zu Schaden gekommen wäre, weil nämlich in nahezu allen Fällen wirkstoffgleiche Medikamente (Zwischenruf der Bundesrätin Doppler) oder therapeutisch gleichwertige Ersatzpräparate mit gleicher Wirkung zur Verfügung stehen. In anderen Ländern wird das ja auch so gemacht.

Es wurde ja über die Wirkstoffverschreibung, die ja leider nicht gekommen ist, in den Medien lange hin und her diskutiert, aber auch jetzt ist es schon so: Wenn das Medikament nicht verfügbar ist, geht das innerhalb von Minuten, dass die Apotheke schaut, was es für ein Ersatzmedikament gibt. Also da ist bis jetzt kein Problem aufgetreten. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist gut, weil es nämlich jetzt grundsätzlich schon so ist, dass die primäre Verantwortung dafür, die Lieferfähigkeit von Medikamenten aufrechtzuerhalten, bei der Zulassungsinhaberin oder beim Zulassungsinhaber beziehungsweise eben bei der Großhändlerin oder beim Großhändler liegt. Die heute unter den Tagesordnungspunkten 15 bis 17 zu beschließenden Gesetze sollen jetzt aber verbindlich sicherstellen, dass in Österreich in Zukunft genügend Arzneimittel und Wirkstoffe vorrätig sind.

Die Bevorratung an sich soll dann über Arzneimittelgroßhändler erfolgen, die wiederum im Bedarfsfall auch für diesen Mehraufwand entschädigt werden. Deshalb wird jetzt auf nationaler Ebene ein wichtiger Schritt zur Verfügbarkeit von Arzneimitten gesetzt, aber ich muss mich jetzt an das halten, was der Herr Bundesminister auch schon richtigerweise in der Nationalratsdebatte ausgeführt hat: Eine nachhaltige Lösung dieser Frage kann und muss auf EU-Ebene entwickelt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.35

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte schön.