16.40

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Vizepräsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Pandemie hat uns ja gezeigt, wie stark die Abhängigkeit Österreichs von vielen Ländern der Welt ist, vor allem was die Versorgung mit Medikamenten betrifft. Leider hat sich diese Abhängigkeit noch nicht so richtig reduziert, obwohl die Bundesregierung, obwohl verschiedenste Gesundheitsminister immer wieder Ankündigungen in diese Richtung gemacht haben. Wir werden also heute ein Gesetz beschließen, um die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich zu gewährleisten.

Das bedeutet, dass die Arzneimittelgroßhändler zukünftig Geld zur Verfügung bekommen, damit sie nicht aus diversen Rentabilitätsgründen – es wurde ja vorher schon angesprochen – gewisse Arzneimittel einfach aus dem Sortiment nehmen. Andererseits soll aber auch das Inverkehrbringen von Arzneimitteln bis zum jeweiligen Verfallsdatum möglich sein. Was bedeutet das? – Wenn ein Medikament ablaufen würde, kann das der Hersteller oder der Großhändler weiterhin ausliefern und an die Apotheke verkaufen, aber natürlich gilt das nur für Medikamente, von denen man weiß, dass diese Produkte auch weiterhin wirksam sein werden. Das ist auch wichtig, um Lieferengpässe zu vermeiden. Es wäre ja aus meiner Sicht auch schade, Medikamente, die noch gut zu verwenden sind, einfach so zu entsorgen.

Die Verpflichtung zur Bevorratung wurde ja schon beschlossen, aber leider muss jetzt, wie es manchmal beziehungsweise oft bei den Regierungsparteien vorkommt, wieder etwas repariert werden. Die Mehrkosten der Lagerung wurden zuerst nicht mit bedacht, aber das Gesetz wurde jetzt in dieser Hinsicht repariert. Insofern sehen wir das als guten Weg und stimmen da auch zu, denn es wird ja auch eine Deckelung geben, damit die Mehrkosten auch dementsprechend abgegolten werden können.

Betreffend Überbrückung von Lieferengpässen, und das war heute schon wirklich einhelliger Tenor, sollten wir wirklich darüber nachdenken, dass erstens einmal die Produktion wieder nach Österreich kommen kann, aber auch darüber, dass es möglich ist, Medikamente zu verwenden, die zwar noch nicht in Österreich, aber im EWR-Raum bereits zugelassen sind, aber dafür mit deutschem Beipackzettel.

Und noch einmal zurück zur Abdeckung des Medikamentenbedarfs und zur Produktion: Ich glaube, dass es einfach wichtig ist, auf eine EU-Perspektive zu schauen und das gemeinsam zu machen, denn wir brauchen eine EU-Gesamtstrategie. Der Herr Minister hat das ja auch schon bei der Ministerratssitzung gesagt, weil es einfach eine Problematik ist, die auf EU-Ebene zu lösen ist, und das ist wichtig, sonst machen wir uns weiterhin abhängig vom internationalen Markt.

Aus unserer Sicht sage ich noch einmal ergänzend und als Hervorhebung, dass man die Produktion eben nach Europa holen sollte, denn wir hätten ja das Motto: Was jemand in Europa verkaufen will, sollte auch in Europa produziert werden. Unser Ziel muss es einfach sein, die Versorgung mit Medikamenten in der EU beziehungsweise in Österreich sicherzustellen, und wie gesagt die europäische Ebene ist da eine ganz wichtige.

Deswegen sage ich auch dem Herrn Minister herzlichen Dank dafür, dass er so beharrlich verhandelt und schaut, dass die Medikamente in Österreich vorhanden sind. Wir haben im Ausschuss auch gehört, dass der Medikamentenengpass mittlerweile im Griff ist. In diesem Sinne sage ich Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

16.43

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Zu einer abschließenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rauch. – Bitte schön.