12.47

Bundesrätin Bernadette Geieregger, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Präsidentin! Liebe Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft, und es kommt das Recht auf Information für jede Bürgerin und jeden Bürger. – Das ist ein Meilenstein in der Geschichte unseres Landes. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Grossmann.)

Es ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer offenen, transparenten Politik. Das ist ein Paradigmenwechsel. Das ist gelebte Demokratie. Das ist ein weiterer Erfolg der Bundesregierung und der konstruktiven Kräfte im Hohen Haus für die Menschen in Österreich.

In Zukunft ist Transparenz die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme. In einer Zeit, in der das Vertrauen in die politischen Institutionen auf die Probe gestellt wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes alles in unserer Macht Stehende tun, um dieses Vertrauen zu stärken.

Das neue Informationsfreiheitsgesetz ist ein klares Bekenntnis zu diesem Ziel. Es gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger einfachen Zugang zu Informationen erhalten, die von öffentlichem Interesse sind, und stärkt somit die demokratischen Grundlagen unseres Staates.

Das Informationsbedürfnis des 21. Jahrhunderts ist ein anderes als noch vor 100 Jahren, und deshalb werden wir diesem Bedürfnis auch gerecht und sorgen zeitgleich dafür, dass wir weiterhin eine funktionierende Verwaltung haben. Von der Pflicht zur proaktiven, also selbstständigen Veröffentlichung sind die Organe aller – der Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und der Gesetzgebung inklusive aller Gemeindeverbände – inkludiert. Ausgenommen, wie meine Vorrednerin schon erwähnt hat, sind Gemeinden unter 5 000 Einwohner:innen.

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass aber alle Gemeinden – mögen sie noch so klein sein – von der passiven Pflicht zur Veröffentlichung umfasst sind.

Die Information bekommen alle Bürgerinnen und Bürger, ganz gleich, ob sie jetzt zum Beispiel in meiner Gemeinde mit circa 3 300 Einwohnern wohnen oder in der niederösterreichischen Landeshauptstadt mit 55 000 Einwohner:innen. Dass die FPÖ aufgrund dieser Regel heute nicht zustimmt, ist einfach nur billig. Man sucht offensichtlich nur einen Grund, um einfach nicht zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Wer ist von der passiven Informationspflicht umfasst? Das ist das Grundrecht auf Zugang zu Informationen bei allen Organen der Verwaltung und bei sonstigen vom Rechnungshof kontrollierten Unternehmen, Stiftungen, Fonds und Anstalten. Die Bedeutung von Transparenz und Offenheit in der heutigen Gesellschaft kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Zudem wird der Zugang zur Information erleichtert. Ermöglichen wir es den Menschen, besser informierte Entscheidungen zu treffen, die Politik kritisch zu hinterfragen und sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen! Dieses Gesetz ist ein Zeichen dafür, dass wir die Bedürfnisse und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle setzen.

Das neue Informationsfreiheitsgesetz legt klare Regeln und Verfahren für den Zugang zur Information fest und definiert gleichzeitig die Ausnahmen, um den Schutz der personenbezogenen Daten und die nationale Sicherheit zu gewähren. Es ist das Ergebnis eines umfassenden Prozesses, in den zahlreiche Stakeholder eingebunden waren, um ein ausgewogenes und effektives Gesetz zu schaffen, das den Bedürfnissen aller gerecht wird.

Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und bürgernahen Politik ist und mit Unterstützung der Sozialdemokratie im Verfassungsrang stehen wird. Es unterstreicht unser Engagement für die Prinzipien der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und ist ein klares Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Stimme zählt und ihr Recht auf Information auch ernst genommen wird.

Wir schaffen ein einheitliches Bundesgesetz statt bisher elf Gesetzen und einen dargestellten Prozess, wie man zur Information kommt, also die Durchsetzung von den Verwaltungsgerichten bis hin zum Verfassungsgerichtshof. Es gibt Fristen von vier Wochen und, mit Ausnahmen, von acht Wochen, die einzuhalten sind.

Die Kollegin von der FPÖ erwähnte, dass Verfahren in die Länge gezogen werden, also vier Wochen. Das ist ja total lächerlich! Ich weiß nicht, ob jemand von der FPÖ schon einmal auf einer Gemeinde war, möglicherweise vielleicht einmal auf einer kleineren Gemeinde: Da gibt es oftmals nur einen Amtsleiter, eine Amtsleiterin, und da müssen wirklich sehr viele Sachen erledigt werden. Vier Wochen ist eine wirklich vernünftige Frist, um dem Bürger die Information zu geben, aber auch, um es der Verwaltung zu ermöglichen, die Information vorzubereiten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Beteiligten zu bedanken, die an der Ausarbeitung dieses Gesetzes mitgewirkt haben. Ihr unermüdlicher Einsatz hat es ermöglicht, dass wir heute hier stehen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer transparenteren Zukunft unseres Landes machen können. Ich fordere alle Mitglieder des Bundesrates auf, dieses Gesetz zu unterstützen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass es erfolgreich umgesetzt wird. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen zu stärken und eine Kultur der Offenheit und Transparenz zu fördern, die für eine langlebige Demokratie unerlässlich ist! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

12.54

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses.