10.36

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher und Zuhörer! Also jetzt kommen wir wieder einmal ein bisschen zur Realität und auch zum Thema zurück. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu diesen zwei Tagesordnungspunkten haben wir schon ein bisschen eine andere Sichtweise. Es sind sehr positive Punkte, Tagesordnungspunkte, denn es geht auch wieder um Entlastungsmaßnahmen für die Österreicherinnen und Österreicher. Es geht um die Erhöhung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von 400 auf 600 Euro (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ – Ruf bei der SPÖ: Super!) – ja, bravo; danke, ja (Heiterkeit bei der ÖVP) –, es geht um die Änderung des Einkommensteuergesetzes, die eine Übergangsregelung für die Freigrenze der sonstigen Bezüge für 2024 schaffen soll, und es geht um die Verlängerung des Energiekrisenbeitrages und eben auch um Investitionsanreize für erneuerbare Energien; und darauf möchte ich jetzt auch näher eingehen.

Ja, es war so: Die stark steigenden Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bescherten den Energieunternehmen hohe Zufallsgewinne, und deshalb war es für die Bundesregierung ganz klar, dass diese Unternehmen auch einen fairen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger leisten sollen. Deshalb wurden eben auf Basis der EU-Notfallmaßnahmenverordnung der Energiekrisenbeitrag-Strom und der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger eingeführt. Dass diese Maßnahmen auch Wirkung gezeigt haben, sieht man, denn die Preissituation auf den Märkten hat sich seither entspannt. Wir wollen aber natürlich weiterhin diese Krisengewinne abschöpfen, präventiv gegen neuerliche Preissteigerungen wirken und gleichzeitig die Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien erhöhen.

Auf die Änderungen möchte ich schon noch kurz eingehen: Beim Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger soll eben die Bemessungsgrundlage verbreitert werden, und Gewinne, sofern sie 5 Prozent – statt bisher 10 Prozent – über dem Durchschnitt der steuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2018 bis 2021 liegen, können zu 40 Prozent abgeschöpft werden. Beim Energiekrisenbeitrag-Strom werden 90 Prozent von jenem Überschusserlös, der 120 Euro pro Megawattstunde übersteigt, abgeschöpft.

Ich komme zu den Investitionsanreizen: Begünstigte Investitionen können im Ausmaß von 75 Prozent statt bisher 50 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten und Herstellungskosten abgesetzt werden. Der Zurechnungszeitraum für Investitionen wird zum einen bis 2027 verlängert und zum anderen können per verbundenen Unternehmen eben auch Investitionen eines anderen Beitragsschuldners zugerechnet werden. Diese Investitionsanreize sind notwendig und wichtig, um die Energiewende voranzutreiben und den österreichischen Strommarkt auch für die enormen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.

Ich möchte schon auf die Rede von Kollegen Obrecht eingehen: Die Rede war von 2 bis 4 Milliarden Euro, das war eine Schätzung – und wir wissen auch, wie es dazu gekommen ist: Von der EU-Kommissionspräsidentin wurde im September 2022 angekündigt, dass sie mit dieser Verordnung EU-weit 140 Milliarden Euro Krisengewinn abschöpfen will.

Wir haben diesen Wert entsprechend unserer Wirtschaftsleistung auf Österreich heruntergebrochen und so sind wir auf diese Schätzung gekommen. Die Energiemärkte haben sich in der Folge der Einführung dieser Energiekrisenbeiträge aber deutlich schneller entspannt als zunächst angenommen. Ich glaube, das muss man schon auch in einem Gesamtkontext der Zeiträume, der Entwicklung der Energiemärkte und eben auch der Investitionsziele der Maßnahmen sehen.

Was bedeutet ein niedrigeres Aufkommen? – Es bedeutet, dass dieses niedrige Aufkommen beim Energiekrisenbeitrag auf jeden Fall mit niedrigen Preisen und höheren Investitionen für erneuerbare Energie korrespondiert, und ist daher als absolut positives Resultat und wünschenswerte Entwicklung zu sehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, was hat uns der russische Angriffskrieg auf die Ukraine allerdings noch mehr verdeutlicht? – Wie groß das Risiko einer Abhängigkeit von russischem Gas ist. Deshalb wurden von der Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um die österreichische Gasversorgung unabhängiger und auch sicherer zu machen. Der Bundeskanzler und auch du, lieber Finanzminister, ihr habt letzte Woche im Ministerrat weitere Initiativen vorgestellt, die nicht russische Gasversorgung stärken und die Energiewende weiter beschleunigen sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Wohnbaupaket werden hier weitere Ziele des Österreichplans unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer in die Tat umgesetzt. Ja, es geht dabei um Entlastungsmaßnahmen, es werden Investitionsanreize geschaffen, um die Energiewende voranzutreiben. Deshalb bitte ich hier, dem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.)

10.42

Vizepräsident Dominik Reisinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernard. Ich erteile ihm dieses. – Bitte sehr.