13.27

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Redebeitrag möchte ich unsere Ablehnung von den Freiheitlichen zu dieser Veterinärrechtsnovelle zum Ausdruck bringen und möchte das auch ganz gern begründen. Dieser Gesetzentwurf, der wieder einmal mehrere Gesetze beinhaltet, wirft schon ernstliche Bedenken auf.

Ich meine, in einem Punkt sind wir uns ja alle einig: Die Förderung von Tiergesundheit ist zweifellos für uns alle von großer Bedeutung. Durch diese Novelle werden aber doch weitreichende Änderungen vorgeschlagen, die unverhältnismäßige Belastungen für Tierhalter, Landwirte und Tierärzte bringen. Wenn man sich das anschaut, sieht man, dass die Komplexität und der Umfang der vorgeschlagenen Änderungen Raum für Unsicherheiten lassen und letztlich zu erheblichen bürokratischen Hürden führen. Zudem ist zu befürchten, dass die vorgesehenen Anpassungen in den genannten Gesetzen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen werden und nicht nur die Effizienz, sondern auch die Wirtschaftlichkeit im Tiergesundheitswesen beeinträchtigen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher schlagen wir vor, nochmals eine gründliche Überprüfung und eine Abwägung der vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen – das ist wirklich dringend notwendig – und dann die angestrebten Ziele ohne unangemessene Belastungen für die betroffenen Gruppen zu erreichen. Es ist eigentlich von großer Wichtigkeit, dass das durchgeführt wird und im Sinne aller Beteiligten positiv erledigt wird. In Anbetracht dieser Bedenken werden wir Freiheitliche diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr dieses.