13.33

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf die Veterinärrechtsnovelle zu sprechen komme, möchte ich kurz auf den vorliegenden Entschließungsantrag der SPÖ eingehen, der den „Umbau der Ställe mit Vollspaltenboden-Haltung“ fordert.

Ich muss Sie schon erinnern, geschätzte Kollegen und Kolleginnen von der SPÖ: Wer war es, der die Kritik beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hat? – Ich denke, Sie können sich erinnern: Es war die burgenländische Landesregierung, es war Ihr Landeshauptmann. Das hatte zur Folge, dass Übergangsfristen aufgehoben wurden, die in einem Tierschutzgesetz (Ruf bei der SPÖ: Aber sehr lange Übergangsfristen, extrem lange Übergangsfristen!) zur Rechtssicherheit und Planungssicherheit der Betriebe festgelegt waren, und hat Tausende von Landwirten, Schweinehalterinnen und Schweinehaltern in Österreich in Angst und Schrecken versetzt und vor den Kopf gestoßen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich muss Ihnen schon sagen: Wir von der ÖVP stehen auf der Seite der Landwirte. Wir lassen sie nicht im Regen stehen (Beifall bei der ÖVP) und wir stoßen sie mit solchen Maßnahmen nicht vor den Kopf. Wir wissen nämlich, dass unsere Betriebe Planungssicherheit und Rechtssicherheit brauchen. Das heißt, wir wollen nicht, dass für einen Landwirt, der investiert, einen Stall baut und somit einen gesetzlichen Standard erfüllt, in fünf Jahren, so wie Sie es in Ihrem Vorschlag drinhaben, alles obsolet ist. Das geht sich einfach für unsere bäuerlichen Betriebe nicht aus und ist eine Katastrophe für sie. (Beifall bei der ÖVP.)

Ja, und wir stehen dazu: Wir stehen seit jeher für die Weiterentwicklung in der Landwirtschaft. Ich weiß, geschätzte Kolleg:innen von der SPÖ, das können Sie nicht glauben. Wir stehen auch seit jeher für die Weiterentwicklung im Bereich Tierwohl. Wir sehen die Trends in der Gesellschaft, wir sehen aber auch die Notwendigkeiten für unsere Betriebe, unsere Bäuerinnen und Bauern vor Ort. Wir stehen aber auch für Begleitung.

Was haben wir bis jetzt gemacht, was machen wir nun und was wollen wir noch machen? Ich möchte darauf hinweisen, dass schon seit mehreren Perioden und Jahren Agrarfördermittel für besonders tierfreundliche Stallungen zweckgebunden sind, erhöhte Fördersätze für besonders tierfreundliche Haltungssysteme aufgesetzt werden und im angesprochenen Impulsprogramm, speziell in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung, zusätzlich ein gezielter Schwerpunkt auf tierfreundliche Stallungen gesetzt ist, besonders im Um- und Neubau.

Wir werden mehr und weitere Anreize brauchen. Warum? – Weil es kaum mehr Neubauten gibt, zum Beispiel im Bereich der Schweinehaltung. Warum ist das so? – Weil die Betriebe nicht mehr das Vertrauen haben, wenn ein gesetzlicher Standard plötzlich aufgehoben ist und nicht mehr hält. Da müssen wir unsere Betriebe begleiten, das sind wir ihnen schuldig. (Beifall bei der ÖVP.)

Was dürfen wir allerdings nicht vergessen? – Wir müssen wirklich darauf achten, dass durch eine Erhöhung der Erzeugerkosten – und mehr Tierwohl bedeutet Mehrkosten für unsere Betriebe – zwangsläufig der Import von Produkten mit niedrigeren Standards, die wir bereits aus der EU haben, steigt und dass diese somit unsere bäuerlichen Produkte (Bundesrätin Schumann: Aber es gibt da eine Förderung, reden Sie von der Förderung, Frau Kollegin! – Zwischenruf des Bundesrates Schachner) aus dem Regal verdrängen. Das dürfen wir nicht außer Acht lassen und das kann auch nicht Ihr Ziel sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte jetzt noch zur Veterinärrechtsnovelle etwas sagen: Kollegin Claudia Hauschildt-Buschberger hat da schon sehr viel gesagt, aber mir ist auch noch wichtig, einige Punkte hinzuzufügen. Zuerst möchte ich vorausschicken: Kollegin Doppler – die ist jetzt nicht im Saal –, das bedeutet keine zusätzlichen Belastungen für unsere Betriebe, wie die FPÖ oder Sie hier behaupten. Wir schaffen mit der Zusammenführung mehrerer Gesetze Vereinfachung und – was ganz wichtig ist – Rechtssicherheit für die Landwirte und vor allem auch für die Tierärzte. Gerade unsere Tierärzte sind wirklich mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Einsatz, genau wie die Bäuerinnen und Bauern, 24/7, wie wir sagen, sieben Tage die Woche, auch in der Nacht, für Haus- und Nutztiere da und sorgen für gesunde Tiere und Tierbestände.

Ich möchte an dieser Stelle unseren Bäuerinnen und Bauern für ihre tägliche Arbeit ein großes Danke sagen – das wird Sie jetzt nicht wundern –, aber natürlich auch unseren Tierärzten und Tierärztinnen, die sie dabei begleiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Mir ist es aber auch ein wichtiges Anliegen, den Konsumentinnen und Konsumenten Danke zu sagen – das ist eine wichtige Partnerschaft –, nämlich für ihr Vertrauen in die heimische Landwirtschaft, in die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern, aber auch für die Überzeugung, wenn sie sich beim Einkauf am Hof, beim Bauern ihres Vertrauens, beim Griff ins Regal und beim Genuss, egal wo sie sind, bewusst für die regionale und heimische Qualität entscheiden. (Beifall bei der ÖVP.)

Genau heute schaffen wir mit dieser Veterinärrechtsnovelle eine weitere Grundlage, damit dieses Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit in Österreich weiter wachsen kann. Konkret heißt das: Wir bringen die EU-Verordnung, das Animal Health Law, aus dem Jahre 2016 in die nationale Umsetzung. Dadurch wird nicht, wie behauptet, die Effizienz geschmälert oder ein neues Bürokratiemonster geschaffen, sondern wir führen das Tiergesundheitsgesetz, das Bienenseuchengesetz und das Tierseuchengesetz zusammen – und das bedeutet unterm Strich eine Verwaltungsvereinfachung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Punkt sind klare Regeln und klar geregelte Vorgehensweisen im Falle eines Tierseuchenausbruchs. Wie Sie vielleicht wissen, vielleicht auch schon gelesen haben, grassiert aktuell die Tierseuche Afrikanische Schweinepest in den östlichen Ländern der EU und im Baltikum, besonders auch in der Slowakei, Ungarn und in Italien, also sehr nahe an der Grenze zu Österreich, die sehr einfach durch Wildtiere, Lebensmittelabfälle et cetera übertragbar ist. Die macht einfach nicht halt vor unseren Staatsgrenzen und ist besonders für unsere Nutztierbestände eine große Gefahr.

Wenn jetzt im Fall einer Tierseuche, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, kurz ASP, oder wie im letzten Jahr in Tirol, wie Sie vielleicht gehört haben, wo durch Rotwild übertragen die Rindertuberkulose, eigentlich eine fast ausgemerzte Krankheit, in einem Betrieb festgestellt worden ist, Tierbestände gekeult werden müssen, müssen ganz schnell und gezielt die Behörden Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche auf andere Betriebe und damit natürlich auch weiteres Tierleid zu verhindern. Es gilt vor allem, in den Betrieben familiäre und wirtschaftliche Katastrophen zu verhindern und sie davor zu schützen.

So wird jetzt die Zuständigkeit von Bund und Ländern klar geregelt. Die Länder bekommen mehr Gestaltungsspielraum und vor allem mehr Möglichkeiten, die Aufgaben so schnell und effizient wie möglich zu organisieren. Die Tiergesundheitsdienste der Länder werden dafür unter einer Dachorganisation Tiergesundheit Österreich zusammengeführt und rechtlich abgesichert. Das ist wichtig, und es können auch Daten, die schon vorhanden sind, eingepflegt und ihren Zwecken zugeführt werden.

Wichtig für bäuerliche Betriebe ist, wenn bei Ausbruch einer Tierseuche Keulungen angeordnet werden müssen, dass jetzt neue Entschädigungen vorgesehen sind und mit der Einrichtung eines Fonds beziehungsweise einer Tierseuchenkasse auf Landesebene diese auch finanziell abgegolten werden können.

Wenn Sie also, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, hier Ihre Zustimmung nicht geben, sind Sie also auch dagegen, dass die Landwirtinnen und Landwirte Entschädigungszahlungen bekommen, wenn im Falle eines Tierseuchenausbruchs ihre Tiere in Gefahr sind und sie wirtschaftlich große Verluste hinnehmen müssen. Diese Haltung kann ich nicht ganz nachvollziehen und ich denke, das ist auch nicht Ihr Ansinnen. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring.)

Abschließend muss man sagen, es ist hier im Sinne von Vereinfachung, Rechtssicherheit, gesunden Tierbeständen und einer Weiterentwicklung der Lebensmittelsicherheit, die wir in Österreich nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen, etwas Gutes gelungen, denn das Vertrauen in die heimische Lebensmittelproduktion ist zu Recht groß. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen. – Bundesrätin Schumann: Nein! Nach den AMA-Skandalen nicht mehr!)

13.43

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster. Ich erteile ihr dieses.