13.32

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Besucherinnen und Besucher hier bei uns im Saal! Liebe Zusehende! Gute und faire Rahmenbedingungen insbesondere für die vielen Klein- und Kleinstunternehmen in Österreich, das ist mir wirklich ein sehr großes Anliegen. Deswegen kann ich zu meinem Vorredner nur sagen: Es geht um das Thema Energiekosten, ja, und die hohen Energiekosten belasten vor allem natürlich auch die Kleinstunternehmen, die – und darum geht es tatsächlich in dem ersten Tagesordnungspunkt in dieser Debatte – in dieses pauschale Fördermodell fallen. (Vizepräsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)

Deshalb sind diese Änderungen, die wir hier heute im Energiekostenzuschussgesetz beschließen, auch sehr, sehr wichtig und notwendig. Und ja, die sind auch technisch notwendig, um den Energiekostenzuschuss als Pauschalfördermodell für diese Unternehmen für das Jahr 2023 auch tatsächlich abwickeln zu können.

Das heißt, es geht hier wirklich um diese Stufe, die nicht von der EU vorgegeben wurde, sondern wirklich von der österreichischen Regierung beziehungsweise auch hier im Parlament von uns allen beschlossen wurde.

Warum ist für diese Gruppe der Klein- und Kleinstunternehmen dieses pauschale Fördermodell sinnvoll, und warum wurde es gewählt? – Gerade für die sehr, sehr kleinen Unternehmen ist es wichtig, dass Förderungen einfach und unkompliziert zu beantragen sind – und das sind sie in diesem Fall tatsächlich. Diese Betriebe beschäftigen weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich glaube, Kollege Fischer hat hier KMUs mit dazugemischt –, und genau diese Unternehmen profitieren eben besonders von jeglicher bürokratischer Erleichterung.

Wer zählt zu diese Kleinstunternehmen? Das sollte man in diesem Raum, glaube ich, auch immer wieder ansprechen. Das sind vielfach unsere kleinen Handwerksbetriebe, die kleine Bäckerei am Hauptplatz oder der kleine Greißler ums Eck. Das sind in den ländlichen Regionen in der Tat wichtige Nahversorger gerade in den Ortszentren, die einen Teil der Energiekosten geltend machen können. Um genau diese Gruppe geht es hier.

Darüber hinaus beschließen wir heute auch einen Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023 für die Gruppe der neuen Selbstständigen. Das sind die nicht verkammerten Freiberuflerinnen und Freiberufler. Wen meine ich da? – Das sind beispielsweise Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Logopäd:innen, Psychotherapeut:innen, aber auch Kunst- und Kulturschaffende gehören hier dazu. Es war sehr wichtig, auch diese Gruppe nicht zu vergessen (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP), weil beispielsweise auch eine Physiotherapeutin, die ihr Studio beheizen muss, natürlich unter erhöhten Energiekosten leidet. Diese Menschen erhalten den Energiekostenzuschuss – und das finde ich besonders gut – in Form von 410 Euro, und zwar ebenfalls besonders einfach und unbürokratisch, nämlich einfach als Gutschrift direkt auf ihr Sozialversicherungskonto.

Kurzum, auch hier wurde im Sinne der Betroffenen eine, finde ich, sehr, sehr einfache Lösung gewählt. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

13.35

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile ihm dieses.