12.51

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Nun, man kann bei unterschiedlichen Themen unterschiedlicher Meinung sein. Wichtig ist es aber, darüber zu diskutieren, die Dinge auf den Tisch zu legen, Probleme zu erkennen und letztlich auch Lösungen herbeizuführen. Das ist das Wesen der Demokratie und das machen wir gerade bei dem Thema der Leerstandsabgabe.

Das Thema Wohnen, vor allem leistbares Wohnen, ist ein sehr großes Thema in unserer Gesellschaft. Darüber sprechen die Menschen, das betrifft die Menschen ganz direkt. Darum ist es auch wichtig, hier heute mit Ihrem Beschluss das herbeizuführen, damit die Länder abhängig von der regionalen Betroffenheit auch Lösungen herbeiführen können.

Die österreichische Bundesregierung hat bereits hier in diesem Haus Anfang April ein umfassendes Wohn- und Baupaket beschlossen, der Nationalrat am 20. März. Die Ziele sind ganz klar: Es geht darum, kurzfristig die Konjunktur anzukurbeln, langfristig Investitionen in Immobilien zu fördern, die Schaffung von leistbarem Wohnraum zu unterstützen und letztlich auch dem Klimaschutz damit zu dienen.

Mit der Leerstandsabgabe und mit dieser ganz konkret kompetenzrechtlichen Klarstellung soll es zukünftig möglich sein, dass die Länder das selbst machen. Warum tun wir das jetzt? – Wagen wir einen Blick zurück in die Geschichte: Bereits im Jahr 1985 gab es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, mit dem eine Leerstandsabgabe der Stadt Wien aufgehoben wurde. Warum? – Weil sie in den Kompetenztatbestand Volkswohnungswesen eingegriffen hat und es dann eben nicht mehr in der Kompetenz der Länder sein kann, das zu machen.

Das ändern Sie heute, wenn Sie hier das, was der Nationalrat schon beschlossen hat, entsprechend absegnen, und diese kompetenzrechtliche Klarstellung auch mit einer Zweidrittelmehrheit. Danke auch an die Bundesrätinnen und Bundesräte der SPÖ, das mitzutragen, durchzuwinken und damit die Möglichkeit zu geben, Lösungen herbeizuführen.

Ein Wort darf ich aber schon auch noch zu dem, was Bundesrat Obrecht gesagt hat, verlieren. Mir ist gestern schon aufgefallen, dass Zuhören nicht jedermanns Sache ist. (Ah-Rufe bei der SPÖ.) Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Erhöhung der Regelarbeitszeit gefordert, aber ganz klar den Leistungsgedanken nach vorne gestellt. (Bundesrätin Schumann: Genau!) Ja, wir brauchen mehr Beschäftigung in diesem Land, wenn wir Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit erhalten wollen. Wir brauchen mehr Menschen in Vollbeschäftigung.

Es ist die Aufgabe der Politik, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Bundeskanzler Karl Nehammer hat es ganz klar in seinem Österreichplan drinnen: Anreize in Form eines Vollzeitbonus. (Unruhe im Saal.) – Sie horchen jetzt auch nicht zu. (Beifall bei der ÖVP.) So wird man nicht gescheiter! (Bundesrätin Schumann: Oh!– Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Es gilt, Anreize für einen Vollzeitbonus zu schaffen. Es gilt, Entlastungen für Überstunden herbeizuführen. Man muss schon sagen, wir leben in einem Staat, in dem sich jeder aussuchen kann, ob er 20 Stunden, 32 Stunden, 40 Stunden, vielleicht mehr, auch in Form von Überstunden arbeitet (Bundesrätin Schumann: Wenn sie bezahlt werden!), wenn es zum Leben reicht.

Was ich aber ganz klar gesagt und dem eine Absage erteilt habe, dazu stehe ich auch: Mit einer 32-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich werden wir den Wohlstand und auch den Wohlfahrtsstaat Österreich nicht erhalten können. Das ist linke Träumerei. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.54

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. (Bundesrat Leinfellner hebt die Hand.) – Herr Bundesrat Leinfellner hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.