281/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 21. März 2020 betreffend Fixkostenbremse für in ihrer Existenz bedrohte Privatpersonen und Unternehmer aufgrund der COVID-19-Krise

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gebührengesetz 1957, das Tabaksteuergesetz 1995, die Bundesabgabenordnung, das Zivildienstgesetzes 1986, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die Exekutionsordnung, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung 1975, das Finanzstrafgesetz, das COVID-19-Maßnahmengesetz, das Zustellgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Epidemiegesetz 1950, das Ärztegesetz 1998, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Apothekengesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Suchtmittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Festlegung von Fristen für Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen, Fachhochschulen und Privatuniversitäten für das Studienjahr 2020/21, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes, ein Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz, ein Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz – COVID-19-GesG) und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) erlassen werden (2. COVID-19-Gesetz)

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jene Schritte zu setzen bzw. Maßnahmen einzuleiten, die für jene Privatpersonen sowie Wirtschaftstreibende, die von der COVID-19-Krise existentiell betroffen sind, Stundungen von Wohnungs- und Geschäftsmieten, Pachtzahlungen, Energiekosten, Versicherungsprämien sowie von Raten für Bankkredite bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherstellen.

 

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern (im Wege der Kurzarbeit) bemüht sind, Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden.“