320/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 16. Juli 2020 betreffend Förderung tierversuchsfreier Forschung sowie Berichtslegung an den Bundesrat

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz 2012 geändert wird (289 d.B. und 309 d.B. sowie 10407/BR d.B.)

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellen sicher, dass für die tierversuchsfreie Forschung derselbe Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, wie für die Forschung mit Tierversuchen. Des Weiteren haben die zuständigen Bundesminister gemeinsam dem Bundesrat darüber jährlich einen Bericht zu übermitteln.