357/E-BR/2022 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 3. Februar 2022 betreffend Erhöhung der Impfquote durch positive Impfanreize

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) (2173/A und 1312 d.B. sowie 10863/BR d.B. und 10871/BR d.B.)

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen als positive Impfanreize auszuarbeiten und spätestens bis Ende Februar dem Nationalrat und dem Bundesrat zur weiteren Behandlung vorzulegen:

         1.    Impfgutscheinlotterie

Die Bundesregierung soll an den ORF herantreten, um eine Impfgutscheinlotterie mit wiederholten Lostagen - möglichst in Kooperation mit anderen Medienpartnern - zu organisieren. Jede in Österreich im elektronischen Impfregister eingetragene Person kann pro Teilimpfung an einer Impflotterie teilnehmen (opt-in). Jede 10. Teilimpfung gewinnt (Gewinnquote 10%). Der Gewinn soll einheitlich ein Gutschein im Wert von 500 Euro - einlösbar im Handel, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Kultur- und Dienstleistungsbereich - sein. Innerhalb der europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen soll darauf hingewirkt werden, dass die Gutscheine tunlichst nur bei der heimischen Wirtschaft einlösbar sind, also bei solchen Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben und in Österreich Gewinnsteuern entrichten. Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, dass die Gutscheine auch bei regionalen Klein- und Mittel-Unternehmen einlösbar sind.

Die Auszahlung der Steuer- und abgabenfreien Gewinne erfolgt mit Beginn 15. März fortlaufend. 

         2.    Kommunale Impfkampagne

75 Millionen Euro sollen im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes den Gemeinden entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit einer kommunalen Impfkampagne ersetzt werden. Im Rahmen der Umsetzung ist tunlichst auf einen Maßnahmenmix hinzuwirken.

         3.    Kommunale Impfprämie

Die Gemeinden erhalten im Rahmen eines Zweckzuschussgesetzes eine kommunale Impfprämie entsprechend dem Schlüssel des KIG 2020 für Investitionen in der Gemeinde bei Erreichen einer Durchimpfungsrate (Anteil der Bevölkerung über 5 Jahren mit aktivem Impfzertifikat). Der Basisbetrag in der Höhe von insgesamt 75 Millionen Euro soll beim erstmaligen Erreichen von 80%, beim erstmaligen Erreichen von 85% im Rahmen einer Zweitausschüttung in Höhe des doppelten Basisbetrags, beim erstmaligen Erreichen von 90% im Rahmen einer Drittausschüttung in Höhe des vierfachen Basisbetrags ausgeschüttet werden.

Die Laufzeit dieser Maßnahmen ist mit Ende Dezember 2022 begrenzt.

Die Auszahlung der oben genannten Maßnahmen erfolgt aus den Untergliederungen 44 Finanzausgleich und 45 Bundesvermögen.“