10273 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein VKI-Finanzierungsgesetz 2020 erlassen und das Kartellgesetz 2005 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag. Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Hinblick auf die wegen der Regierungsbildung der XXVII. GP erst im Frühjahr 2020 vorgesehenen Budgetbeschlüsse soll mit diesem Gesetzesvorschlag schon jetzt die Finanzierung der Tätigkeit des Vereins für Konsumenteninformation im Jahr 2020 sichergestellt werden. Der vorgeschlagene Betrag wird im Budget 2020 als gesetzliche Verpflichtung in der UG 21 zu bedecken sein. Aufträge wie sie bisher als Werkverträge und dgl. bezeichnet wurden, sind in diesem Betrag enthalten. Gleichzeitig entfällt der bisher vorgesehene Anteil des VKI aus den eingenommenen Kartellstrafen.

In diesem Zusammenhang ist auf die in der XXVI. GP beschlossenen Entschließungen des Nationalrates Nr. 54/E vom 30. Jänner und Nr. 11/E vom 19. September 2019 hinzuweisen. In diesen Beschlüssen hat der NR zum Ausdruck gebracht, dass Struktur und Tätigkeit des VKI evaluiert werden sollen, um auf dieser Grundlage die Finanzierung der Tätigkeit des VKI durch den Bund sowie durch andere öffentliche und private Mitglieder auf geeignete und dauerhafte Weise sicher zu stellen. Im Sinne einer dauerhaften und professionellen Lösung im Interesse der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten und deren berechtigten Anliegen soll dies so rasch wie möglich geschehen, vom VKI wird eine entsprechende Mitwirkung erwartet.

Aufgrund der aktuellen Finanzierungserfordernisse besteht zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs dringender Handlungsbedarf, weshalb das vorliegende Bundesgesetz noch im Dezember 2019 beschlossen werden soll.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Rudolf Kaske, Ing. Bernhard Rösch, Martin Preineder, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Marlies Steiner-Wieser und Dipl.-Ing. Andrea Holzner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Dezember 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2019 12 17

                    Dr. Andrea Eder-Gitschthaler                                                  Korinna Schumann

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende