10351 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bundesgesetz, über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise (COVID-19-Zweckzuschussgesetz)

 

Änderungen in der Plenarsitzung des Nationalrates

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand folgende Änderungen beschlossen:

1. In § 1 Abs. 1 lautet die Ziffer 3 wie folgt und wird folgende Ziffer 4 neu eingefügt:

„3. für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020 und

4. durch Verzicht auf seine Ansprüche gegen die Länder gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, BGBl. I Nr. 23/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 44/2020, auf Aufrechnung aus der Verteilung von medizinischen Produkten, die vom Bund zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV- 2 sowie zur Behandlung von Covid-19-Patienten im Zeitraum März bis Juni 2020 beschafft wurden.“