10500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Mangels Mehrheitsfindung konnten im Rahmen der 15. Quotenreform im Oktober 2019 die Quoten des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht erhöht werden. Um zu verhindern, dass die dem IWF zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nach Ablauf der derzeit bestehenden Neuen Kreditvereinbarungen (engl. New Arrangements to Borrow, NAB) sowie der derzeit bestehenden Bilateralen Kreditvereinbarungen (engl. Bilateral Borrowing Agreements, BBA), welche nach den Quoten die zweite bzw. dritte Verteidigungslinie des IWF darstellen, erheblich sinken, haben sich die an den NAB teilnehmenden Mitgliedstaaten darauf verständigt, die potenziell über NAB bereitgestellten Mittel zu verdoppeln. Der mögliche Beitrag Österreichs zu den NAB, der im Bedarfsfall von Seiten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geleistet wird, soll von 1.818,49 Mio. Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3.636,98 Mio. SZR steigen; die derzeitige gesetzliche Grundlage erlaubt jedoch nur einen Kreditrahmen von maximal 3,6 Mrd. SZR.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht demnach eine geringfügige Anhebung des maximal zulässigen Kreditrahmens im Rahmen der NAB vor.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2020 12 15

                  Mag. Christine Schwarz-Fuchs                                                       Ingo Appé

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender