10622 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel (291/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Es ist derzeit sowohl für Privatpersonen als auch für HändlerInnen zulässig, Hunde und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen nach Österreich zu importieren. Das hat jedoch zur Folge, dass diese über keinen vollständigen Schutz gegen Tollwut verfügen. Mitgeführt werden muss nur eine selbst ausgestellte Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung für Tiere zwischen 8 und 16 Wochen ohne gültige Tollwutimpfung. In dieser Bescheinigung bestätigt der Händler/die Händlerin bzw. die Privatperson, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren worden ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.

Problematisch ist die derzeitige Vorgehensweise Österreichs besonders bei der wirtschaftlichen Verbringung von Hunde- und Katzenwelpen ins Inland. Bei organisierten WelpenhändlerInnen aus dem benachbarten Ausland ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, von wo diese die betroffenen Tiere beziehen. Diese stammen oftmals aus unkontrollierten „Hinterhofzuchten“. Von den WelpenhändlerInnen werden sie „gesammelt“ und anschließend nach Österreich verbracht. Dabei wird den AbnehmerInnen suggeriert, dass die Tiere aus liebevollen, familiären Zuchten stammen. Die Korrektheit der Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen ist in diesen Fällen daher sehr zweifelhaft. Hinzu kommt, dass die Nachfrage von Welpen aus solch dubiosen Quellen deshalb ungebrochen hoch ist, weil sie bereits mit einem Alter von 8 Wochen nach Österreich verbracht werden können. Die Praxis zeigt, dass die betroffenen Welpen oft schwer krank sind (insb. den Parvovirus tragen) und im schlimmsten Fall kurz nach der Übergabe in Österreich eingeschläfert werden müssen. Österreich soll deshalb gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut bei der wirtschaftlichen Verbringung - das umfasst jede kommerzielle Einfuhr (eines Privaten oder Gewerbetreibenden) - nach Österreich als notwendig angesehen wird. Damit soll erreicht werden, dass Hunde und Katzenwelpen bei der kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Eva Prischl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Marlies Steiner-Wieser.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen (dafür: S, F, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Eva Prischl gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 05 04

                                    Eva Prischl                                                                   Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender