10623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht zu erreichen (292/A(E)-BR/2021)
Die Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:
„Seit dem im Tierschutzgesetz eingeführten Verbot
der Qualzucht, gibt es Herausforderungen im Vollzug, die Grenze zur Qualzucht
tatsächlich einheitlich über alle Bundesländer hinweg
festzustellen. Dies führt zum unerwünschten Effekt, dass Tiere trotz
des Verbots so gezüchtet werden, dass sie schwere Leiden erfahren
müssen. Die derzeit im Gesetz angeführten allgemeinen
Qualzuchtmerkmale können
– vereinfacht gesagt – mit Verboten von erhöhter
Geschwindigkeit im Straßenverkehr verglichen werden. Umgelegt auf diese
würde das bedeuten, dass es verboten ist zu schnell im Ortsgebiet zu
fahren, aber nicht näher ausgeführt wird, ab welcher Geschwindigkeit
man zu schnell fährt (also 50 km/h im Ortsgebiet). Es geht dabei nicht um
die nähere Ausführung von diagnostischen Maßnahmen (wie
Röntgen, Belastungstest oder wieder umgelegt auf den Straßenverkehr,
Radar und Laser) sondern um Grenzwerte, die mit Hilfe von diagnostischen
Mitteln festgestellt werden können. Als positives Beispiel aus dem Ausland
kann das Ampelmodell zur Einstufung der Kurzschnäuzigkeit bei Hunden aus
den Niederlanden genannt werden.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Eva Prischl.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen (dafür: S, F, dagegen: V, G).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Eva Prischl gewählt.
Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.
Wien, 2021 05 04
Eva Prischl Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender