10623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht zu erreichen (292/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Marlies Steiner-Wieser, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. März 2021 einen Entschließungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem im Tierschutzgesetz eingeführten Verbot der Qualzucht, gibt es Herausforderungen im Vollzug, die Grenze zur Qualzucht tatsächlich einheitlich über alle Bundesländer hinweg festzustellen. Dies führt zum unerwünschten Effekt, dass Tiere trotz des Verbots so gezüchtet werden, dass sie schwere Leiden erfahren müssen. Die derzeit im Gesetz angeführten allgemeinen Qualzuchtmerkmale können
– vereinfacht gesagt – mit Verboten von erhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr verglichen werden. Umgelegt auf diese würde das bedeuten, dass es verboten ist zu schnell im Ortsgebiet zu fahren, aber nicht näher ausgeführt wird, ab welcher Geschwindigkeit man zu schnell fährt (also 50 km/h im Ortsgebiet). Es geht dabei nicht um die nähere Ausführung von diagnostischen Maßnahmen (wie Röntgen, Belastungstest oder wieder umgelegt auf den Straßenverkehr, Radar und Laser) sondern um Grenzwerte, die mit Hilfe von diagnostischen Mitteln festgestellt werden können. Als positives Beispiel aus dem Ausland kann das Ampelmodell zur Einstufung der Kurzschnäuzigkeit bei Hunden aus den Niederlanden genannt werden.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Eva Prischl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen (dafür: S, F, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Eva Prischl gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, dem vorliegenden Entschließungsantrag die Zustimmung zu erteilen, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 05 04

                                    Eva Prischl                                                                   Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender