10702 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 2005 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 – KaWeRÄG 2021)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt nachstehende Ziele:

1.     In Umsetzung des durch die Richtlinie (EU) 2019/1 vorgegebenen Zieles der Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden soll der ohnedies schon gut funktionierende Kartellrechtsvollzug weiter gestärkt werden.

2.     Ferner soll das Kartellrecht an neuere Entwicklungen im Wirtschaftsleben angepasst werden.

3.     Außerdem soll die Wettbewerbskommission gestärkt und die Entscheidungsgrundlagen für die Investitionskontrolle erweitert werden.

Der vorliegende Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

zu 1.: Regelung der Rechtshilfe im Kartellrechtsvollzug und Vollstreckungshilfe für Geldbußen und Zwangsgelder, Anpassungen der Bestimmungen über Geldbußen und Zwangsgelder (Erweiterung der Tatbestände, Sonderbestimmungen für Unternehmensvereinigungen, Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung), Anpassungen beim Schutz von Kronzeugenerklärungen.

zu 2.: Modernisierung der Missbrauchsaufsicht vor dem Hintergrund der Entwicklungen der digitalen Plattformökonomie, Stärkung und Erweiterung des Konzepts der relativen Marktmacht, Anpassungen im Fusionskontrollrecht durch stärkere Berücksichtigung ökonomischer Aspekte, Einführung einer zweiten Inlandsumsatzschwelle für die Pflicht zur Anmeldung von Zusammenschlüssen, Rechtssicherheit für unternehmerische Kooperationen zugunsten nachhaltiger Vereinbarungen.

zu 3.: Aufwertung der Wettbewerbskommission durch Einbeziehung bei der Amtshilfe, Stärkung ihrer Unabhängigkeit und Erweiterung ihrer Mitwirkungsbefugnisse in Angelegenheiten der Zusammenschlusskontrolle; Stärkung der Investitionskontrolle durch Weiterleitung von Zusammenschlussanmeldungen von der Bundeswettbewerbsbehörde an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates von den Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde wie folgt begründet:

„Im Ministerialentwurf war für Verfahren nach § 28a noch eine Rahmengebühr in Höhe von bis zu 17.000 Euro vorgesehen. Es wurde aber im Begutachtungsverfahren eingewandt, dass es unsachgemäß wäre, einem Unternehmer die Kosten des Verfahrens in einem ihm aufgezwungenen Feststellungsverfahren aufzuerlegen, obwohl er keine Rechtsverletzung begangen hat. Beabsichtigtes Ziel der Streichung war daher die Verpflichtung zur Zahlung einer Rahmengebühr in Verfahren nach § 28a entfallen zu lassen. Es wurde nunmehr aber darauf hingewiesen, dass solche Verfahren  unter den Auffangtatbestand nach § 50 Z 6 fallen könnten. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen  Verfahren nach § 28a daher explizit vom genannten Auffangtatbestand ausgenommen werden.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Sebastian Kolland.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky und Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Elisabeth Grossmann und MMag. Elisabeth Kittl, BA.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wurde infolge Stimmengleichheit abgelehnt (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Sebastian Kolland gewählt.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Wien, 2021 07 13

                              Sebastian Kolland                                              Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende