10764 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer
(310/A(E)-BR/2021)

Die Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Oktober 2021 im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

Für Autos, die ab dem 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen werden, sieht das Gesetz eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer vor.

Um die Besteuerung gering zu halten, ist es bereits beim Kauf wichtig auf niedrige C02-Emissionen (und demnach einen geringen Verbrauch) in den Papieren zu achten.

https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410

Eine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer, die so wie die NOVA-Erhöhung vor allem die Familien und Wirtschaftstreibenden trifft, ist generell abzulehnen.

Besonders absurd ist diese jedoch, wenn sie Fahrzeuge betrifft, für die es keine Alternative im E-Auto-Bereich gibt, oder für Fahrzeuge die schon lange vor der Erhöhung bestellt wurden, aber auf Grund von langen Lieferzeiten erst nachher zugelassen werden können.

So schildert ein betroffener Bürger:

Ich gehe in Kürze in Pension und habe mir (so wie tausende andere Wohnmobilkäufer) meinen Lebenstraum erfüllt und ein Wohnmobil (Kastenwagender Marke Citroen Jumper HD/ mit 120 PS und einem Pössl Ausbau Summit 540 in Graz bestellt (Kosten ca 50.000 €). Sowohl die Größe des Fahrzeuges (5.40 Meter Länge und 2.05 Meter Breite) als auch die Leistung (120 PS) habe ich ganz bewusst klein gehalten. Die Bestellung erfolgte letztes Jahr und die Lieferung wird voraussichtlich Dez 21/Jän 22 erfolgen. Die Lieferzeiten liegen bei begehrten Modellen bei 12 bis 14 Monaten.

Nun musste ich mit Entsetzen feststellen, dass auf ihre Initiative hin, durch den Nationalrat - neben der Nova-Erhöhung, mit der ich mich ja abgefunden habe - die jährliche motorbezogene Versicherungssteuer für KFZ und damit auch für Wohnmobile zwischenzeitlich ungefähr verdreifacht wurde. Das macht beim oben angeführten Wohnmobil im Jahr ~ einen Tausender aus und in der durchschnittlichen Nutzung eines Wohnmobil von 20 Jahre also 20tausend Euro.

Die einzige Alternative wäre ein Elektrowohnmobil (sind befreit). Ein solche gibt es derzeit am Markt aber nicht, da die schwere Batterie bei E-Fzg für Wohnmobile bis 3.500 kg einen vernünftigen Ausbau desselben vmtl verhindert.

Ich empfinde es als bodenlose Frechheit eine solche Regelung so überfallsartig (ich kann vom Vertrag nicht mehr zurücktreten) zu treffen, vor allem aber, wenn man überhaupt keine Alternative hat (es gibt keine E-Wohnmobile in vergleichbarer Größe).

Aus den dargelegten Gründen ersuche ich Sie, jedenfalls für Wohnmobile eine Ausnahme vorzusehen, bis der Markt auch tatsächlich ausgebaute Elektrovarianten anbietet.

Sie haben uns unseren Lebenstraum zerstört, ich hoffe, Sie sind wenigstens in der Lage einen Fehler zu berichtigen!!!

Die Volksanwaltschaft ersuche ich, diese gesetzliche Regelung zu prüfen, welche auf den Umstieg auf E-Mobilität abzielt. Vergessen wurde aber, dass ausgebaute Wohnmobile (Pössl, Hymer etc.) derzeit überhaupt noch keine Modelle mit E-Motor anbieten und demzufolge ein Umstieg überhaupt nicht möglich ist, de facto einfach eine exorbitante und ungleich behandelnde Steuererhöhung darstellt, welche anders als bei anderen KFZ (PKW, Kombi, Kastenwagen) alternativlos und damit auch verfassungswidrig (,,Ungleiches wird undifferenziert gleich behandelt“) sein dürfte.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Bernard.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Michael Bernard.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer (310/A(E)-BR/2021) keine Mehrheit (dafür: F, dagegen: V, S, G).

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Bernard gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag 310/A(E)-BR/2021 keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2021 10 19

                               Michael Bernard                                                                    Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender