6810 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert
wird (GGBG-Novelle 2003)
§ 2 Gefahrgutbeförderung GGBG benennt die Fundstellen der für die Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger. Materielle Grundlage für diese Vorschriften bilden, soweit es sich um allen Verkehrsträgern gemeinsame Regelungsbereiche handelt, die für die weltweite Anwendung konzipierten Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter. Änderungen dieser Empfehlungen werden jeweils in einem Zweijahresrhythmus en bloc verlautbart und im Interesse der Wahrung der Einheitlichkeit in einem analogen Zweijahresrhythmus im Rahmen des ADR, RID und anderer internationaler Übereinkommen sowie zusätzlich für den Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs in der EU im Rahmen von Richtlinien umgesetzt. Die jüngste Änderung ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Im § 2 GGBG enthaltene statischen Verweisungen werden daran angepasst.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden einige Detailänderungen, mit denen Erkenntnisse und Rückmeldungen aus dem Vollzug berücksichtigt werden, durchgeführt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 07 21
Engelbert Weilharter Wilhelm Grissemann
Berichterstatter Vorsitzender