6976 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom
28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des
Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der
Tschechischen Republik
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates
trägt dem Umstand Rechnung, dass durch den am 26. Oktober 2001 in Prag
unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen
Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze die
verfassungsrechtlich festgelegte Grenze der Republik Österreich gegen die
Tschechische Republik geändert wird.
Die überwiegende Anzahl der Grenzänderungsfälle
bezieht sich auf künstliche oder natürliche Veränderungen von Fluss- bzw.
Bachläufen, in denen nach dem Grenzurkundenwerk 1923 die Staatsgrenze verläuft.
Im Hinblick auf die vorerwähnte Unbeweglichkeit des Staatsgrenzverlaufes in
Wasserläufen ist daher die Staatsgrenze diesen Veränderungen nicht gefolgt und
verläuft daher teilweise außerhalb der Bachbette bzw. schneidet diese mehrfach,
sodass die klare Erkennbarkeit des Grenzverlaufes ohne Durchführung von
Grenzänderungen nicht gegeben ist.
Zur Durchführung der vereinbarten
Gebietsänderungen sind gemäß Art. 3 Abs. 2 B-VG übereinstimmende
Verfassungsgesetze des Bundes und der betroffenen Länder erforderlich.
Der Ausschuss für innere
Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 10
Mag.
Bernhard Baier Dr. Franz-Eduard Kühnel
Berichterstatter
Vorsitzender