7105 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft
über den Beschluss des Nationalrates vom 9.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird
Die teilweise Umgestaltung der bestehenden
Organisationsformen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
entspricht den Bedürfnissen der Ausbildung in der Schulpraxis und ermöglicht
eine zeitgemäße Terminologie.
Die Land- und Forstwirtschaft hat sich über
die reine Urproduktion hinaus weiterentwickelt. In einer zunehmend
globalisierten Wirtschaft erhält unter anderem die Sprachenkompetenz eine
besondere Bedeutung. Zur Umsetzung dieser veränderten Gewichtungen soll das
Lehrplanwesen im land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen reformiert werden.
Dies bedingt Anpassungen im curricularen Bereich insbesondere im Zusammenhang
mit dem Ziel des Ausbaus der fremdsprachigen Kompetenz in Form des Unterrichts
von zwei lebenden Fremdsprachen. Der neue Wortlaut des
§ 17 Abs. 1 lit. a soll die Führung des
Pflichtgegenstandes ‚Zweite lebende Fremdsprache’ auch außerhalb der
Schulautonomie ermöglichen. Die Anpassung des Pflichtgegenstandkatalogs im
allgemein bildenden Ausbildungsbereich sowie die Umstrukturierungen der
Fachrichtungen sind im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren über den
Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche
Lehranstalten zu sehen.
Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des
Nationalrates wird keine finanziellen Auswirkungen nach sich ziehen.
Insbesondere knüpfen an die Umbenennungen der Pflichtgegenstände und
Anpassungen der Fachrichtungen keine dienst- und besoldungsrechtlichen
Änderungen (Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen).
Der Ausschuss für Bildung und
Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Herta
Wimmler Josef
Saller
Berichterstatterin Vorsitzender