7105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert wird

Die teilweise Umgestaltung der bestehenden Organisationsformen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten entspricht den Bedürfnissen der Ausbildung in der Schulpraxis und ermöglicht eine zeitgemäße Terminologie.

Die Land- und Forstwirtschaft hat sich über die reine Urproduktion hinaus weiterentwickelt. In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft erhält unter anderem die Sprachenkompetenz eine besondere Be­deutung. Zur Umsetzung dieser veränderten Gewichtungen soll das Lehrplanwesen im land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen reformiert werden. Dies bedingt Anpassungen im curricularen Bereich insbesondere im Zusammenhang mit dem Ziel des Ausbaus der fremdsprachigen Kompetenz in Form des Unterrichts von zwei lebenden Fremdsprachen. Der neue Wortlaut des § 17 Abs. 1 lit. a soll die Führung des Pflichtgegenstandes ‚Zweite lebende Fremdsprache’ auch außerhalb der Schulautonomie ermöglichen. Die Anpassung des Pflichtgegenstandkatalogs im allgemein bildenden Ausbildungsbereich sowie die Umstrukturierungen der Fachrichtungen sind im Zusammenhang mit dem Begutachtungsverfahren über den Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten zu sehen.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird keine finanziellen Auswirkungen nach sich ziehen. Insbesondere knüpfen an die Umbenennungen der Pflichtgegenstände und Anpassungen der Fachrichtungen keine dienst- und besoldungsrechtlichen Änderungen (Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen).

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Herta Wimmler          Josef Saller

    Berichterstatterin           Vorsitzender