7117 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

Die Stadt Graz projektiert die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 in Liebenau bis zum Einkaufszentrum Sternäckerweg, die Errichtung eines Park & Ride-Platzes, eines Gewerbegebietes und zweier niveaugleicher Anschlüsse an die „A2Z“.

Zu diesem Zweck haben die Republik (Bund), die Stadt Graz und die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) eine Vereinbarung getroffen. Danach übernimmt die Stadt Graz das Autobahnteilstück zwischen dem projektierten Autobahnende Sternäckerweg und dem derzeitigen Ende der Autobahn an der ehemaligen Bundesstraße B 73. Zur Abgeltung des dadurch entfallenden Fruchtgenussrechtes der ASFINAG bezahlt die Stadt Graz € 2,1 Mio. an diese. Die Übertragung des Eigentums an den Grundstücken des Bundes erfolgt entgeltlos. Die Stadt Graz verpflichtet sich, diese Grundstücke in das öffentliche Gut zu übernehmen, ausschließlich als Verkehrsfläche zu verwenden und die Erhaltungskosten hiefür zu übernehmen.

Aufgrund der Übernahme dieses Autobahnstückes durch die Stadt Graz stimmt die Beschreibung im Verzeichnis 1 mit dem beabsichtigten Autobahnende nicht überein. Der vorliegende Beschluss soll daher das künftige Autobahnende mit „Graz/Liebenau (Sternäckerweg)“ festlegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 20

Werner Stadler               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende