7117 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und
Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 7.
Juli 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert
wird
Die Stadt Graz projektiert die Verlängerung
der Straßenbahnlinie 4 in Liebenau bis zum Einkaufszentrum Sternäckerweg, die
Errichtung eines Park & Ride-Platzes, eines Gewerbegebietes und zweier
niveaugleicher Anschlüsse an die „A2Z“.
Zu diesem Zweck haben die Republik (Bund),
die Stadt Graz und die Autobahnen- und
Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) eine Vereinbarung
getroffen. Danach übernimmt die Stadt Graz das Autobahnteilstück zwischen dem
projektierten Autobahnende Sternäckerweg und dem derzeitigen Ende der Autobahn
an der ehemaligen Bundesstraße B 73. Zur Abgeltung des dadurch entfallenden
Fruchtgenussrechtes der ASFINAG bezahlt die Stadt Graz € 2,1 Mio. an diese. Die
Übertragung des Eigentums an den Grundstücken des Bundes erfolgt entgeltlos.
Die Stadt Graz verpflichtet sich, diese Grundstücke in das öffentliche Gut zu
übernehmen, ausschließlich als Verkehrsfläche zu verwenden und die
Erhaltungskosten hiefür zu übernehmen.
Aufgrund der Übernahme dieses
Autobahnstückes durch die Stadt Graz stimmt die Beschreibung im Verzeichnis 1
mit dem beabsichtigten Autobahnende nicht überein. Der vorliegende Beschluss
soll daher das künftige Autobahnende mit „Graz/Liebenau (Sternäckerweg)“
festlegen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation
und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2004 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 20
Werner
Stadler Elisabeth
Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende