7250 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Vorbereitung der Ratifikation des WCT (WIPO Copyright Treaty) zum Ziel, damit die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten zum gegebenen Zeitpunkt gemeinsam ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen können.

Der WCT erhöht durch eine Reihe von Bestimmungen den Standard des internationalen Schutzes des Urheberrechts auf ein Niveau, wie es der in Österreich geltenden innerstaatlichen Rechtslage bereits entspricht, und bietet – ebenso im Einklang mit dem österreichischen Urheberrecht - Antworten auf die Herausforderungen der digitalen Technologie, insbesondere des Internets, für das internationale Urheberrecht.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 23

Karl Bader            Hans Ager

       Berichterstatter           Vorsitzender