7385 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005
betreffend Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der
Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der
Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der
Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung
und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt
Erklärungen und Vorbehalten
Österreich ist
Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion, deren Rechtsgrundlage die Satzung
der Internationalen Fernmeldeunion und der Vertrag der Internationalen
Fernmeldeunion (Genf 1992) geändert durch die Konferenz der
Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und der Konferenz der
Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) ist. Er regelt auf weltweiter
Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens. Die
auf der Regierungskonferenz in Marrakesch 2002 beschlossene Änderungsurkunde
soll ratifiziert werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzesändernd beziehungsweise
gesetzesergänzend, enthält keine verfassungsändernden und
verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.
Da keine
Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden,
bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1
B-VG.
Dem Nationalrat
erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages
die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG zur
Überführung des Vertragsinhalts in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht
erforderlich.
Der Nationalrat
hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der
gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen
ist, dass die arabische, chinesische, englische, russische und spanische
Sprachfassungen durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie aufliegen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 11
Ewald Lindinger Elisabeth Kerschbaum
Berichterstatter Vorsitzende