7385 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998); Urkunde zur Änderung der Satzung und des Vertrags der Internationalen Fernmeldeunion (Marrakesch 2002) samt Erklärungen und Vorbehalten

Österreich ist Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion, deren Rechtsgrundlage die Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und der Vertrag der Internationalen Fernmeldeunion (Genf 1992) geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994) und der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) ist. Er regelt auf weltweiter Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernmeldewesens. Die auf der Regierungskonferenz in Marrakesch 2002 beschlossene Änderungsurkunde soll ratifiziert werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzesändernd beziehungsweise gesetzesergänzend, enthält keine verfassungsändernden und verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter.

Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 B-VG.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhalts in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, englische, russische und spanische Sprachfassungen durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 10 11

Ewald Lindinger               Elisabeth Kerschbaum

       Berichterstatter             Vorsitzende