7486 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Republik Österreich und die Tschechische Republik den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, den Übertritt über die gemeinsame Staatsgrenze im Rahmen des Touristenverkehrs und in besonderen Fällen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Umweltschutzes zu erleichtern.

Der Vertrag beinhaltet somit die allgemeinen Bedingungen, unter denen der Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik erleichtert wird.

Durch den gegenständlichen Beschluss soll die regionale Zusammenarbeit und insbesondere der lokale Tourismus im Grenzgebiet der Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich zu Tschechien gefördert und so mit dazu beigetragen werden, dass teilweise schon lange forcierte Regionalentwicklungskonzepte der genannten Bundesländer endlich umgesetzt werden können.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2006 03 14

              Christine Fröhlich          Dr. Franz Eduard Kühnel

    Berichterstatterin           Vorsitzender