7553 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind die Säule der österreichischen Wirtschaft. Zentrale Bündelung von Ausschreibungen kann es bei strikter Auslegung KMU erschweren, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.

Das geltende BB-GmbH Gesetz berücksichtigt nicht Änderungen des Bundesvergabegesetzes 2006.

Ziel des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist:

Die Zugangsmöglichkeiten von KMU an öffentlichen Ausschreibungen sollen verbessert und im Gesetz festgeschrieben werden.

Sämtliche Auftraggeber der öffentlichen Hand können sich – auf freiwilliger Basis – der Leistungen der Gesellschaft bedienen.

BB-GmbH Gesetz an Bundesvergabegesetz 2006 anpassen.

Der gegenständliche Beschluss hat daher eine Neuregelung der Bedachtnahme auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bei Auftragsvergaben durch die Gesellschaft sowie eine Änderung des persönlichen Geltungsbereiches des Gesetzes. Anpassung des Gesetzes an das zwischenzeitig in Kraft getretene Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (BVergG 2006), BGBl. I Nr. 17/2006, zum Inhalt.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Helmut Wiesenegg.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Mag. Gerald Klug          Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender