7718 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Die Beträge im Studienförderungsgesetz 1992 wurden seit seiner Erlassung mehrfach angehoben, um im Sinne der Zielsetzung des Studienförderungsgesetzes soziale und regionale Barrieren beim Zugang zum tertiären Bildungsbereich möglichst gering zu halten. Die letzte wertbezogene Anpassung genereller Art (abgesehen von dem Zuschlag für Studierende mit Kindern) trat mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt sind zwar die Zahl der Bezieher (im Kapitel 14 um 14 616 Personen bzw. 48 %) und auch die Budgetaufwendungen erheblich gestiegen (im Kapitel 14 um 71 Mio. Euro bzw. um 67 %), nicht aber die Höchstbeträge der Studienbeihilfen.

Die Inflation laut Verbraucherpreisindex 2000 (VPI 2000) betrug mit Stand vom Jänner 2007 12,8 %. Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist es, zunächst die ausbezahlten Studienbeihilfen um 12 % zu erhöhen. In einem zweiten Schritt (Herbst 2008) soll eine Ausweitung des Bezieherkreises gemeinsam mit systematischen Verbesserungen und eine leichtere Zugänglichkeit des Studien-förderungssystems erzielt werden.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet eine Anhebung der ausbezahlten Beihilfen um 12 %. Dabei wird – wie bei Gehalts- oder Pensionsanpassungen – auf die errechnete Studienbeihilfe ein Wert-anpassungsfaktor von 12 % aufgerechnet. Damit ist gewährleistet, dass die besonders bedürftigen Studierenden die höchsten absoluten Zuschlagsbeträge zur bisher ausbezahlten Studienbeihilfe erhalten.

Die durch das Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, eingerichteten Pädagogischen Hochschulen haben von den Pädagogischen Akademien abweichende Studienvorschriften. Das Studien-förderungsgesetz sieht bisher die Vergabe von Studienförderungsmaßnahmen auch an Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien und Land- und Forstwirtschaftlichen Berufspädagogischen Akademien sowie gleichgestellten privaten Akademien vor. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind an die neue Rechtslage anzupassen.

Die Anhebung der Studienförderung bezieht sich im Wesentlichen auf die nach den geltenden Bestimmungen errechnete Studienbeihilfe und hebt diese um 12 % an. Der Mehrbedarf ergibt sich daher aus dem bisherigen Erfolg, angehoben um 12 %.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Michaela Gansterer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Breiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Michaela Gansterer gewählt.


Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                             Michaela Gansterer                                                                 Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender