7762 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundesgesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates bezieht sich darauf, dass durch das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006) die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen neu geregelt wurde. Weitere Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die umfassende Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer in allen pädagogischen Berufsfeldern mit der Möglichkeit zur Erlangung von Zusatzqualifikationen und die berufsbezogene und anwendungsorientierte Forschung an den Pädagogischen Hochschulen.

In Folge der Gründung der Pädagogischen Hochschulen mit 1. Oktober 2007 und der damit verbundenen Auflösung der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien des Bundes, der Pädagogischen Institute des Bundes und der Agrarpädagogischen Akademie wurden zahlreiche Anpassungen im Dienst- und Besoldungsrecht notwendig. Diese Änderungen wurden größtenteils bereits im Rahmen der 2. Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 165/2005, vorgenommen; die noch offenen Änderungen werden im Rahmen der Dienstrechts-Novelle 2007 durchgeführt.

Darüber hinaus waren in weiteren Rechtsnormen begriffliche Anpassungen erforderlich, die Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind. Unter anderem waren auch entsprechende Änderungen im Hinblick auf private und private kirchliche Pädagogische Hochschulen und Studienangebote vorzunehmen, etwa was den Einsatz von Lehrbeauftragten und Subventionsansprüche betrifft. Weiters ist die Abgeltung der Lehrtätigkeit von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im vorliegenden Gesetzesbeschluss verankert. Es handelt sich bei deren Arbeitsverhältnis nicht um ein privatrechtlich geregeltes, sondern, wie bei den Lehrbeauftragten auch, um ein spezielles öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis.

Die Änderung des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum schafft eine gesetzliche Grundlage für die Studienkommissionen an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen zur Erlassung von Curricula für die Lehrgänge zur Einführung der Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten in die praktische Unterrichtstätigkeit. Dabei sind bezüglich des Aufbaus und des Umfanges des Lehrganges keine wesentlichen Änderungen zu den geltenden Rahmenbedingungen vorgesehen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 10 10

                                Waltraut Hladny                                                           Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender