7773 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Oktober 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt ausschließlich den Erfordernissen einer rechtzeitigen Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken Rechnung. Darüber hinausgehende Änderungen oder Ergänzungen des UWG bleiben der geplanten Gesamtreform des UWG vorbehalten.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt im Wesentlichen die Richt­linie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken dahingehend um, dass im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) die Bestimmungen über unlautere und insbesondere über irreführende und aggressive Geschäftspraktiken den Vorgaben dieser Richtlinie entsprechend verankert werden. Die RL-UGP war bis zum 12. Juni 2007 umzusetzen. Die entsprechenden  Bestim­mun­gen haben bis zum 12. Dezember 2007 in Kraft zu treten.

Ziel der UPG-RL ist eine Angleichung der Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern in den Mitgliedstaaten. Durch ein besser abgestimmtes Recht auf diesem Gebiet soll der Handel im Binnenmarkt weiter erleichtert werden.

Die Richtlinie wird im UWG selbst (und nicht im KSchG oder etwa im ABGB) umgesetzt, weil das KSchG in seinem Regelungskern Vertragsrecht betrifft, die Richtlinie sich jedoch als Instrument kollektiven Rechtsschutzes versteht.

Der Beschluss des Nationalrates regelt – wie schon im geltenden UWG – im Wesentlichen den B2B-Bereich nicht anders als den B2C-Bereich, weil Mitbewerber- und Verbraucherschutz nicht trennbar sind.

Der Begriff der „Handlungen gegen die guten Sitten“ wird in dem von der Richtlinie erfassten Bereich durch „unlautere Geschäftspraktiken“ ersetzt.

Die Änderungen des UWG durch die Umsetzung der Richtlinie dürften die österreichische Rechtsprechung nur unerheblich ändern. Die meisten neuen Tatbestände stehen mit der bisherigen österreichischen Entscheidungspraxis durchaus im Einklang.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 29. Oktober 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 10 29

                               Monika Kemperle                                                          Wolfgang Schimböck

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender