7871 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass bei der völkerrechtlichen Kündigung eines Staatsvertrages grundsätzlich das gleiche Verfahren wie beim Abschluss einzuhalten ist. Das Übereinkommen Nr. 45 wurde von Österreich am 3. Juli 1937 ratifiziert. Umgesetzt ist das Übereinkommen durch das Beschäftigungsverbot für Frauen im untertägigen Bergbau in § 2 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen vom 4. Oktober 2001.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt daher die Kündigung des Übereinkommens (Nr. 45), damit die innerstaatliche Rechtslage EU-konform gestaltet werden kann.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender