7872 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Österreich noch nicht Vertragspartei eines der klassischen internationalen Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte, des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 ist. Mit dem vorliegenden Beschluss erfolgt daher der Beitritt der Republik Österreich zu diesem Übereinkommen.

 

 

Das gegenständliche Übereinkommen ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da der vorliegende Staatsvertrag auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der  Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG. Die im Art. 23 und 24 enthaltenen Bestimmungen des gegenständlichen Staatsvertrages sind zudem verfassungsändernd und bedürfen daher gemäß Artikel 50 Absatz 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 B-VG ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates.

 

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist und dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die französische und spanische Sprachfassungen durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

 

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Eva Konrad.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Bader gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

3.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

4.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                     Karl Bader                                                                          Hans Ager

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender