7918 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend das Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass von polnischer Seite eine Revision des Methodenartikels im österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 13. Jänner 2004 hinsichtlich in Polen ansässiger Personen angeregt wurde.

Durch den vorliegenden Staatsvertrag wird der Umstieg Polens von der Anrechnungs- zur Befreiungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Österreich ermöglicht.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 04 22

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender