7929 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Art. 2 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken derzeit vorsieht, dass ein Rechtsgeschäft dann unwirksam wird, wenn nicht binnen zweier Jahre nach Ablauf der dafür bestimmten Frist das Ansuchen um die verwaltungsbehördliche Genehmigung, die Anzeige des Rechtsvorgangs bei der Behörde beziehungsweise die erforderliche Erklärung nachgeholt wird. Die Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts soll in Hinkunft nicht mehr an den bloßen Ablauf von zwei Jahren anknüpfen. Vielmehr soll das Rechtsgeschäft dann rechtsunwirksam werden, wenn eine von der Grundverkehrsbehörde gesetzte Frist zur Nachholung der versäumten Handlung ungenützt verstreicht.

Überdies soll durch die vorgesehene Änderung einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen werden: In der Rechtssache C-213/04 hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass Art. 56 Abs. 1 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach die bloße verspätete Abgabe der geforderten Erklärung über den Erwerb zur rückwirkenden Rechtsunwirksamkeit des betreffenden Grundverkehrsgeschäfts führt. Da die in Prüfung gezogene Bestimmung auf Art. 2. Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken beruht, ist die Vereinbarung zu ändern.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                              Elisabeth Grimling                                                             Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende