7963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur (Justizbetreuungsagentur-Gesetz – JBA-G) erlassen und das Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG) sowie das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das Bundesministerium für Justiz in den letzten Jahren im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs mit einer weitgehend kontinuierlichen Aufwandssteigerung für externe medizinische Versorgungsleistungen, insbesondere bei den Kosten der stationären Unterbringung zurechnungsunfähiger geistig abnormer Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB und vorläufig Angehaltener gemäß § 429 Abs. 4 StPO in öffentlichen psychiatrischen Krankenanstalten sowie bei den Kosten für andere stationäre Krankenhausaufenthalte konfrontiert sah.

Das stetige Ansteigen der Anzahl der im österreichischen Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 und 2 StGB Untergebrachten in den letzten Jahren hatte deutlich spürbare Belagsprobleme im Maßnahmenvollzug zur Folge. Da die Belagskapazitäten der Sonderanstalten des Maßnahmenvollzugs Göllersdorf und Wien-Mittersteig nicht ausreichen, müssen all jene Untergebrachten, welche nicht in einer dieser Justizanstalten angehalten werden können, in psychiatrischen Krankenanstalten bzw. auf psychiatrischen Abteilungen der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten versorgt werden. Allein im Bereich der gemäß § 21 Abs. 1 StGB Untergebrachten betrugen die finanziellen Aufwendungen für forensische Patienten in den öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2000 10 Mio. €, im Jahr 2005 29,4 Mio. € und im Jahr 2007 über 30 Mio. €. In den öffentlichen Krankenanstalten, in denen Untergebrachte stationär angehalten werden, beträgt der durchschnittliche Tagsatz derzeit etwa 400 €. Demgegenüber kostet die Betreuung in der Justizanstalt Göllersdorf nur rund die Hälfte.

Darüber hinaus führt diese Entwicklung bei den Ausgaben zu einem deutlichen Ungleichgewicht: 12 bis 14 % des Strafvollzugsbudgets werden für ca. 8 % der Insassen ausgegeben. Mit einem weiteren Anhalten dieses Trends in den nächsten Jahren und somit einer weiteren jährlichen Kostensteigerung von durchschnittlich 8 bis 12 % des Finanzaufwands ist zu rechnen.

Insgesamt hat sich der Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen als wesentlich kostengünstiger als in öffentlichen Krankenanstalten/Psychiatrien erwiesen. Das Bundesministerium für Justiz hat in den letzten Jahren zahlreiche Versuche zur Entlastung der dargestellten Situation unternommen, die jedoch nur eine kurzfristige Wirksamkeit entfaltet haben, sodass letztlich eine Erweiterung der justizinternen Belagskapazität des Maßnahmenvollzugs unumgänglich ist. Dem Ausbau der justizeigenen Einrichtungen stand jedoch bisher entgegen, dass zusätzliche Planstellen für den Betreuungsbereich nicht bewilligt wurden, es gleichzeitig aber aufgrund der Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Stellenplans ausgeschlossen war, Fremdpersonal in Justizanstalten einzusetzen.

Durch die Errichtung einer Betreuungsagentur sollen eine kostengünstige, qualitätsvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt, die Kosten und Ausgaben für den Maßnahmenvollzug durch Einsparungen infolge der Verlagerung von in öffentlichen Psychiatrien Untergebrachten in justizeigene Anstalten verringert und ausreichend qualifiziertes und kostengünstiges Fremdpersonal im Betreuungsbereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs zur Verfügung gestellt werden.

Der vorliegende Beschluss sieht nach dem Vorbild des Buchhaltungsagenturgesetzes die Errichtung einer Justizbetreuungsagentur in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts vor.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach und Mag. Bernhard Baier.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 06 17

                              Helmut Wiesenegg                                                            Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende