7994 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Umsetzung des Regierungsübereinkommens vom Jänner 2007, welches für den Gastronomiebereich die „Verankerung eines gesetzlich ausgeweiteten Nichtraucherschutzes (insbesondere durch strenge Regelungen auch in Lokalen durch räumlich abgetrennte Raucherzonen)“ vorsieht. Um Verstößen gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen künftig wirksamer als bisher begegnen zu können, werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Schutzes vor Passivrauchexposition durch die Schaffung von Verwaltungsstraftatbeständen verbessert.

Des Weiteren werden folgende Adaptierungen vorgenommen:

-       Im Zusammenhang mit dem Entfall des bisher von den Telefonanbietern zur Verfügung gestellten Ortstarifes wird der Verpackungshinweis auf das Rauchertelefon adaptiert.

-       Die sich aus einschlägigen EU-Vorgaben ergebenden Informationspflichten der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen werden im Tabakgesetz verankert.

-       Der Kreis der im Rahmen der behördlichen Überprüfung von Tabakerzeugnissen heranzuziehenden Labors wird erweitert, sodass auch auf ausländische, wirtschaftsunabhängige Labors zurückgegriffen werden kann.

Der Mehraufwand insgesamt lässt sich im Vorhinein nicht quantifizieren. Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Arbeitsverbot werdender Mütter in Räumen der Gastronomie, in denen geraucht werden darf, ergibt sich eine geringe zusätzliche Belastung der Sozialversicherungsträger und des Familienlastenausgleichsfonds.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

An der Debatte beteiligte sich  Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                         MMag. Barbara Eibinger                                                   Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende