8025 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 92 wurde die Anpassung der Pensionen und die Vervielfachung der Ausgleichszulagen-Richtsätze nach den Sozialversicherungsgesetzen auf den 1. November 2008 vorverlegt. Um ein Auseinanderdriften der Erhöhung der Pensionen und der Renten hintan zu halten, sollen durch den vorliegenden Antrag die entsprechenden Regelungen getroffen werden und die Renten aus der Unfallversicherung gleich wie die Pensionen ebenfalls bereits mit 1. November 2008 erhöht werden.
Die Anpassung der Renten nach dem BSVG ergibt sich auf Grund eines Verweises im § 45 BSVG auf die Regelung im ASVG.
Die Bemessung der Renten nach dem B-KUVG wird entsprechend der Änderung des Gehaltes nach dem Gehaltsgesetz vorgenommen. Da dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht feststeht, soll die Anpassung der Renten rückwirkend vorgesehen werden.“
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 10 06
Harald Reisenberger Dr. Erich Gumplmaier
Berichterstatter Vorsitzender