8062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und beinhaltet im Wesentlichen eine gesetzliche Kontrolle für die „Section Control“.

Unter anderem wurde festgelegt, dass die zulässigen Einsatzzwecke jenen bei der Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarboxen entsprechen. Überdies enthalten die Bestimmungen restriktive Datenverwendungs- und Löschungsregelungen. Diese sollen einerseits sicherstellen, dass die gewonnenen personenbezogenen Daten nur für Verwaltungsstrafverfahren, die unmittelbar an die konkreten Übertretungsfälle anschließen, weiterverwendet werden dürfen. Andererseits sollen alle technischen Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass Unbeteiligte, die auf den Fotos ersichtlich sind, unkenntlich gemacht und Daten von Dritten, die keine Verwaltungsübertretung begangen haben, sofort gelöscht werden.

Erstmals ausdrücklich in der StVO geregelt werden neben der Section Control auch die punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung mittels herkömmlicher Radarboxen oder Laserpistolen bzw.                        -messgeräten. Hinzu kommen Bestimmungen über sogenannte Rotlichtkameras und die „automationsunterstützte Abstandsmessung“.

Aufgenommen wurde auch eine Bestimmung über den Einsatz von Kameras zur Verkehrsbeobachtung. Neben den Voraussetzungen für den Einsatz solcher Kameras wird auch ein dezidiertes Verbot zur Aufzeichnung der von solchen Kameras übertragenen Bildfolgen verankert.

Allerdings wurde den Behörden bzw. Straßenerhaltern die Möglichkeit eingeräumt, auf Anfrage von Medien kurze Bildfolgen zu speichern und diesen zur Verfügung zu stellen, wenn es im Einzelfall ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über spezifische Verkehrs- bzw. Witterungsbedingungen auf bestimmten Straßenabschnitten gibt. Zugleich wurde aber klargestellt, dass das solcherart bereitgestellte Bildmaterial keine Identifizierung von Fahrzeugen oder Personen ermöglichen darf.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Günther Molzbichler sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                                 Werner Stadler                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender