8146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 - FamRÄG 2009)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das österreichische Recht auf Erscheinungen modernen Familienlebens, wie Kinder aus getrennten Beziehungen, besonders in sogenannten „Patchwork-Familien“ sowie auf das Eingehen von Folgeehen und auf Lebensgemeinschaften, zu wenig Bedacht nimmt.

Mit dem gegenständlichen Beschluss werden daher im Familienrecht moderne Familienformen besser berücksichtigt, wobei vor allem auf die Lebensbedingungen von Stiefkindern sowie die außereheliche Lebensgemeinschaft Bedacht genommen und die familiäre Solidarität gestärkt werden soll.

Der vorliegende Beschluss enthält folgende Schwerpunkte:

- Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge für Stiefkinder

- Vertretung des Ehegatten in den Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens, wenn es die Umstände erfordern

- Recht minderjähriger Kinder auf Beistand in Familienverbänden

- Beseitigung von Diskriminierungen von Lebensgefährten

- Modernisierung des Ehegüterrechts

- Erleichterung der Vorausverfügung über eheliches Gebrauchsvermögen

- Verstärkte Hinweise auf eine Beratung der Ehegatten bei einer Scheidung

- gerichtliche Anerkennung von ausländischen Adoptionsentscheidungen

- Klarstellungen über das Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen

- obligatorische Einholung von Strafregistereinkünften vor Adoptionsentscheidungen

- Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Kaltenbacher gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                           Günther Kaltenbacher                                                          Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende