8168 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Durchführung der REACH-Verordnung erlassen und das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird

Das Chemikalienrecht der Europäischen Union wurde in den letzten Jahren deutlich weiter entwickelt. Es umfasst nun zusätzliche, direkt geltende Verordnungen (EG), zu deren Anwendung es in Österreich noch keine ausdrücklichen gesetzlichen Begleitvorschriften gibt. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht Vorschriften vor, die etwa zur Klarstellung von Anforderungen in Übergangszeiträumen, insbesondere aber zur Überwachung und Durchsetzbarkeit der neuen Verordnungen (EG), erforderlich sind. Es werden auch Zuständigkeiten und Aufgaben in Bezug auf die innerstaatliche Anwendung der neuen Regelungen aus dem Gemeinschaftsrecht festgelegt.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates kommt dabei der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung nach, die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), etc., und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, soweit letztere schon beachtlich ist, und die darauf beruhenden Durchführungsverordnungen (EG) behördlich überwachen und durchsetzen zu können.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                            Ing. Hans-Peter Bock                                                            Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender