8281 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2010 betreffend Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hat seine Rechtsgrundlage in Art. 5 Abs. 9 und Art. 10 Abs. 2 des Aarhus-Übereinkommens (Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, im Folgenden: Aarhus-Übereinkommen). Österreich hat das Aarhus-Übereinkommen am 17. Jänner 2005 ratifiziert.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates betreffend das gegenständliche Protokoll sieht unter anderem die Errichtung eines öffentlich zugänglichen nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregisters und einen verbesserten Informantenschutz vor. Die hierfür erforderlichen Daten werden in Österreich bereits erhoben.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die französische und russische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Februar 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Wenger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Februar 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2010 02 16

                                  Wolfgang Sodl                                                            Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende